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Subunternehmer aus der Ukraine – Elektriker, Schweißer, Maurer, Monteure und mehr

Die Ukraine verfügt über einen enormen Pool hochqualifizierter Fachkräfte mit starker technischer Ausbildungstradition. Ukrainische Subunternehmer sind besonders stark in Schweißen, Elektrotechnik, Baugewerbe und Industrie. Global Business Recruiting vermittelt qualifizierte Subunternehmer aus der Ukraine auf Werkvertragsbasis – rechtssicher, innerhalb von 7 Tagen einsatzbereit.

Ihre Vorteile mit Subunternehmern aus der Ukraine

Hochqualifizierte Fachkräfte

Die Ukraine verfügt über ein ausgezeichnetes technisches Bildungssystem – ukrainische Ingenieure, Schweißer und Elektriker sind weltweit für ihre hohe fachliche Kompetenz bekannt.

Starke Schweißer-Tradition

Die ukrainische Schwerindustrie hat Generationen hochqualifizierter Schweißer und Metallarbeiter hervorgebracht – vielfach nach EN ISO 9606, TÜV und internationalen Standards zertifiziert.

Großes Fachkräfte-Reservoir

Mit über 40 Millionen Einwohnern ist die Ukraine eines der größten Fachkräfte-Reservoirs in Europa – für nahezu jedes Gewerk und jede Qualifikation sind geeignete Subunternehmer verfügbar.

Bereits in Deutschland

Hunderttausende ukrainischer Fachkräfte leben bereits in Deutschland und verfügen über einen Schutzstatus (§24 AufenthG) – sofort einsetzbar ohne Einreiseformalitäten.

Kosteneffizient

Erhebliche Kostenvorteile gegenüber deutschen Fachkräften bei hohem Qualitätsniveau – besonders attraktiv für personalintensive Projekte.

Komplettservice

Global Business Recruiting übernimmt den gesamten Organisationsaufwand inklusive Genehmigungskoordination, Unterkunft, Verpflegung und Werkvertragsgestaltung.

Zwei Wege für ukrainische Subunternehmer

Die Ukraine ist kein EU-Mitglied – daher gelten für ukrainische Fachkräfte besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Global Business Recruiting kennt beide Wege und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Weg 1: Schutzstatus §24

Ukrainische Kriegsflüchtlinge mit aktivem vorübergehenden Schutzstatus nach §24 AufenthG dürfen in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Sie sind bereits in Deutschland ansässig – kein Entsendeverfahren, keine Einreiseformalitäten erforderlich.

Bereits in Deutschland ansässig Volle Arbeitserlaubnis (§24 AufenthG) Kein Entsendeverfahren nötig Sofort einsetzbar

Weg 2: Entsendung aus der Ukraine

Subunternehmer mit Sitz in der Ukraine können für spezifische Projekte nach Deutschland entsandt werden. Dies erfordert eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Global Business Recruiting koordiniert den gesamten Genehmigungsprozess.

Spezialisierte Fachkräfte direkt aus der Ukraine Aufenthalts- & Arbeitsgenehmigung erforderlich Vollständige Koordination durch GBR Für langfristige Projekte geeignet

Welche Berufsprofile vermitteln wir aus der Ukraine?

Global Business Recruiting vermittelt Subunternehmer aus der Ukraine für alle gängigen Berufe und Gewerke:

In welchen Branchen setzen wir Subunternehmer aus der Ukraine ein?

Subunternehmer aus der Ukraine kommen branchenübergreifend zum Einsatz:

So funktioniert die Subunternehmer-Vermittlung aus der Ukraine

01

Anforderungen & Weg klären

Teilen Sie uns Ihre Personalanforderungen mit – wir klären gemeinsam welcher Weg (§24 Schutzstatus oder Entsendung) für Ihr Projekt am besten geeignet ist.

02

Angebot in 12 Stunden

Wir stellen ein Team aus qualifizierten ukrainischen Subunternehmern zusammen und erstellen Ihnen innerhalb von 12 Stunden ein unverbindliches Angebot mit Werkvertragsentwurf.

03

Genehmigung & Einsatz

Global Business Recruiting koordiniert alle Genehmigungen, erstellt rechtssichere Werkverträge und organisiert Anreise und Unterkunft – innerhalb von 7 Tagen einsatzbereit (bei §24-Fachkräften sofort).

Rechtliche Grundlagen für Subunternehmer aus der Ukraine

Die Ukraine ist kein EU-Mitglied – es gelten besondere Regelungen. Global Business Recruiting kennt beide Wege und stellt vollständige Rechtssicherheit sicher.

Schutzstatus §24 AufenthG

Ukrainische Kriegsflüchtlinge mit aktivem vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG haben eine Arbeitserlaubnis in Deutschland und dürfen uneingeschränkt erwerbstätig sein – auch als Subunternehmer auf Werkvertragsbasis. Kein Entsendeverfahren erforderlich.

Entsendung aus der Ukraine

Für die Entsendung von Subunternehmern direkt aus der Ukraine nach Deutschland ist eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erforderlich. Global Business Recruiting koordiniert den gesamten Genehmigungsprozess gemeinsam mit Juristen und der zuständigen Ausländerbehörde.

Mindestlohn & AEntG

Der deutsche Mindestlohn gilt für alle in Deutschland geleisteten Stunden – unabhängig vom Herkunftsland. Für Entsendungen gelten zusätzlich die Regelungen des AEntG. Global Business Recruiting stellt vollständige Compliance sicher.

Erforderliche Dokumente

Je nach Weg unterschiedlich – Global Business Recruiting koordiniert alle erforderlichen Unterlagen:

Schutzstatusnachweis §24 (Weg 1) Aufenthalts- & Arbeitsgenehmigung (Weg 2) Gewerbeschein / Unternehmensregistrierung Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis der Lohnzahlung (Mindestlohn-Compliance) Rahmenvertrag und Teilleistungsvertrag

Passende Leistungen für den Einsatz aus der Ukraine

Subunternehmer aus der Ukraine setzen wir bevorzugt im Rahmen folgender Leistungen ein:

Mehr Wissen über die Ukraine

Weitere Informationen rund um den Einsatz von Subunternehmern aus der Ukraine:

Häufige Fragen zu Subunternehmern aus der Ukraine

Ja – auf zwei Wegen. Erstens: Ukrainische Kriegsflüchtlinge mit aktivem Schutzstatus nach §24 AufenthG dürfen in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und als Subunternehmer tätig sein. Zweitens: Ukrainische Subunternehmer können direkt aus der Ukraine für spezifische Projekte entsandt werden – dies erfordert eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, die Global Business Recruiting koordiniert.

Der vorübergehende Schutz nach §24 AufenthG wurde für ukrainische Kriegsflüchtlinge seit März 2022 gewährt. Er berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit in Deutschland – also auch zu selbstständiger Tätigkeit und Arbeit als Subunternehmer auf Werkvertragsbasis. Inhaber dieses Status benötigen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis.

Ukrainische Subunternehmer sind besonders stark in Schweißen, Elektrotechnik, Baugewerbe, Maschinenbau und Industriemontage. Die Ukraine hat eine ausgeprägte Schwerindustrietradition – ukrainische Schweißer, Elektriker und Industriemonteure sind für ihre hohe fachliche Kompetenz bekannt und vielfach international zertifiziert.

Die Bearbeitungszeiten für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen variieren je nach Ausländerbehörde und Qualifikation. Global Business Recruiting koordiniert den Prozess so früh wie möglich und empfiehlt, frühzeitig anzufragen. Bei §24-Schutzstatus-Inhabern entfällt dieser Schritt vollständig – sie sind sofort einsatzbereit.

Global Business Recruiting übernimmt den kompletten Organisationsaufwand: Klärung des rechtlichen Wegs, Koordination aller Genehmigungen, Erstellung rechtssicherer Werkverträge durch Juristen, Unterkunft, Verpflegung und Anfahrt. Transparentes Komplett-Angebot ohne versteckte Kosten.

Jetzt Subunternehmer aus der Ukraine anfragen

Global Business Recruiting vermittelt qualifizierte Subunternehmer aus der Ukraine – für Bau, Industrie und Handwerk, innerhalb von 7 Tagen am Einsatzort.

Mo–Sa, 08:00–18:00 Uhr · info@global-business-recruiting.de

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