Haben Sie einen größeren Auftrag, den Sie selbstständig oder durch einen osteuropäischen Subunternehmer abwickeln möchten? Der Werkvertrag ist dabei die richtige und – gerade im Bauhauptgewerbe – einzig legale Grundlage für die Beschäftigung osteuropäischer Subunternehmer, da Arbeitnehmerüberlassung in dieser Branche traditionell verboten ist.
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