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Der Bauvertrag: Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Subunternehmern

Ein Bauvertrag spielt bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmern eine zentrale Rolle. Er regelt die Bedingungen für die Zusammenarbeit: Leistungsumfang, Termine, Vergütung sowie Rechte und Pflichten beider Parteien – von der Materialvorgabe bis hin zu Fristen für die Mängelbeseitigung. Was genau ein Bauvertrag ist, welche Arten es gibt und worauf Sie bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmern im Bau achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Bauvertrag?

Ein Bauvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Bauherrn und Subunternehmern geschlossen wird. Er regelt die zentralen Bedingungen für die Zusammenarbeit: die Leistungsumfang, die angesetzte Zeit für die Erbringung der Leistungen sowie die Vergütung. Darüber hinaus können im Bauvertrag weitere Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten werden – etwa die zu verwendenden Materialien oder klar definierte Zeitrahmen für die Mängelbeseitigung.

Ein Bauvertrag verpflichtet den Subunternehmer, alle vereinbarten Bauleistungen fach- und fristgerecht auszuführen. Der Bauherr wiederum verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des vereinbarten Preises.

Welche Arten von Bauverträgen gibt es?

Bauvertrag ist nicht gleich Bauvertrag. Man unterscheidet zwischen BGB-Verträgen und VOB-Verträgen. BGB-Verträge basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und kommen vor allem im privaten Wohnungsbau zum Einsatz. VOB-Verträge (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) enthalten spezielle Regelungen zum Umgang mit Mängeln und zur Abrechnung und sind etwas konkreter auf den gewerblichen Baubetrieb zugeschnitten.

Für die Zusammenarbeit mit Subunternehmern im gewerblichen Bereich sind VOB-Verträge daher häufig die besser geeignete Grundlage.

Worauf kommt es bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmern an?

Der Bauvertrag regelt das Was. Doch es gibt noch andere Faktoren, die für eine reibungslose Zusammenarbeit entscheidend sind:

Klare Kommunikation: Feste Ansprechpartner und regelmäßige Abstimmungen sind wichtig, da Bauvorhaben dynamisch sind und sich die Lage kurzfristig ändern kann.

Flexibilität und Termineinhaltung: Ein gutes Subunternehmen findet die Balance zwischen Flexibilität und der Einhaltung der im Bauvertrag geregelten Fristen.

Qualitätskontrolle: Die Arbeit des Subunternehmers sollte im Rahmen einer regelmäßigen Qualitätskontrolle überprüft werden, um etwaige Mängel frühzeitig zu erkennen.

Mit einem gut aufgesetzten Bauvertrag und der Beachtung dieser Rahmenbedingungen steht der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Subunternehmern im Bau nichts im Wege.

Zeitarbeit im Baugewerbe: Was ist zu beachten?

Eine weitere Möglichkeit, qualifiziertes Personal für Bauvorhaben zu gewinnen, ist Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung). Dabei werden Arbeitnehmer von einem Unternehmen an ein anderes für einen bestimmten Zeitraum entliehen – zum Beispiel bis zur Fertigstellung eines Projekts. Das ermöglicht es Unternehmen, schnell und flexibel die Arbeitskräfte einzusetzen, die sie benötigen.

Für die Zeitarbeit in der Baubranche gilt jedoch eine besondere Regelung: Sie ist nur dann erlaubt, wenn das entleihende Unternehmen und das vermittelnde Unternehmen beide in der Baubranche aktiv sind. Beide müssen sich zudem im gleichen Bautarifbereich befinden. Davon gibt es in der Baubranche sechs: Abbruchgewerbe, Baugewerbe, Hochbau, Gerüstbau, Dachdeckerhandwerk sowie Garten- und Landschaftsbau.

Die Überlassung von Arbeitnehmern ist also nur von Baugewerbe zu Baugewerbe, von Abbruchgewerbe zu Abbruchgewerbe usw. möglich – nicht branchenübergreifend innerhalb des Bausektors.

Mehr zur Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich lesen Sie in unserem Artikel Arbeitnehmerüberlassung vs. Subunternehmen.

Häufige Fragen zum Bauvertrag mit Subunternehmern

BGB-Verträge basieren auf dem allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und kommen vor allem im privaten Wohnungsbau zum Einsatz. VOB-Verträge (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) enthalten zusätzliche, bauspezifische Regelungen zu Mängeln, Abnahme und Abrechnung und sind im gewerblichen Baubetrieb verbreitet.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle vereinbarten Bauleistungen fach- und fristgerecht auszuführen. Der Bauherr wiederum schuldet die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Preises sowie die nötigen Mitwirkungsleistungen, um die Ausführung zu ermöglichen.

Eine gesetzliche Schriftformpflicht besteht grundsätzlich nicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisbarkeit – insbesondere bei Mängelansprüchen oder Streitigkeiten über Leistungsumfang und Vergütung – ist eine schriftliche Vereinbarung jedoch dringend empfehlenswert.

Ja, aber mit Einschränkungen: Zeitarbeit im Baugewerbe ist nur erlaubt, wenn entleihendes und verleihendes Unternehmen beide in der Baubranche aktiv sind und sich im gleichen der sechs Bautarifbereiche befinden (z. B. Baugewerbe, Hochbau, Abbruchgewerbe, Gerüstbau, Dachdeckerhandwerk oder Garten- und Landschaftsbau).

Neben einem soliden Bauvertrag sind klare Kommunikation, Qualitätskontrolle und Zuverlässigkeit bei Fristen entscheidend. Global Business Recruiting vermittelt erfahrene Subunternehmer und Fachkräfte aus dem EU-Ausland für Bauprojekte in Deutschland – schnell und rechtlich abgesichert.

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