Was ist Zeitarbeit?
In einer globalisierten Welt ist der Kostendruck auf Unternehmen immer deutlicher zu spüren. Die Zeitarbeit eröffnet Betrieben die Möglichkeit, auf diesen Kostendruck gemäß der bestehenden Auftragslage zu reagieren – ganz einfach ausgedrückt: eine kleine Stammbelegschaft hält den Laden am Laufen, während Zeitarbeiter zur Verfügung stehen, sobald die Auftragsbücher füllen.
Die Arbeitnehmerüberlassung kann dabei eine taktische oder eine strategische Lösung für Unternehmen darstellen:
- Taktisch: Typische Personalschwankungen ausgleichen – ein Mitarbeiter hat Familienurlaub geplant, eine Sekretärin ist vorübergehend erkrankt. Eine Zeitarbeiterin übernimmt bis zur Gesundung.
- Strategisch: Bei vollen Auftragsbüchern ist die Stammbelegschaft kleiner als für den Höchstbetrieb nötig. Sobald Aufträge nachlassen, sind es die Leiharbeiter, die einspringen – ihre Gehälter lassen sich leicht über die neuen Aufträge hereinwirtschaften.
Besonders qualifizierte Fachkräfte sind nur schwer zu finden. Sobald diese für eine bestimmte Tätigkeit gebraucht werden, lassen sie sich über eine Leihfirma anfordern – die damit verbundenen höheren Lohnkosten lassen sich leicht mit den Einsparungen rechtfertigen, die in dem Zeitraum erfolgen, in dem diese Fachkompetenz nicht gebraucht wird und dafür kein Leiharbeitnehmer bezahlt werden muss.
Co je to skrytá dočasná práce?
Von der eigentlichen Leiharbeit muss die sogenannte verdeckte Leiharbeit abgegrenzt werden. Diese Form der Leiharbeit verstößt gegen geltendes Recht und ist in jedem Fall unbedingt zu vermeiden.
Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn eine von drei Bedingungen erfüllt ist:
- Das verleihende Unternehmen verfügt über keine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. Vor dem Verleih von Arbeitskräften sollte das Verleihunternehmen zunächst einmal überprüft werden. Hat eine ordnungsgemäße Beantragung zur Arbeitnehmerüberlassung, um eine Erlaubnis zu erhalten, nicht stattgefunden, kann dies über die Bundesagentur für Arbeit in Erfahrung gebracht werden.
- Es darf kein Smlouva o dílo für die Arbeitnehmerüberlassung genutzt werden. Dieser wird in diesem Zusammenhang missbräuchlich angewendet, um den Sozialschutz, den der Arbeitnehmer zusteht, zu umgehen.
- Die Tätigkeit des Arbeitnehmers darf nicht als selbstständige Tätigkeit angegeben werden. Dies geschieht gewöhnlich, um die Lohnabgaben und die Formalien, die mit der Arbeit verbunden sind, auszuhebeln.
Die gewerbsmäßige Zeitarbeit
Im Gegensatz dazu steht die gewerbsmäßige Zeitarbeit von einem Verleihnternehmen mit Erlaubnis. Im Rahmen dessen werden Leiharbeiter bei einem oder zumindest überwiegend wechselnden Entleihern als Arbeitskräfte angestellt. Das Personal arbeitet vor allem bei diesen Dritten und wechselt regelmäßig. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist dagegen nicht gewerbsmäßig, wenn die Leiharbeiter vor allem im Unternehmen des Verleihers selbst ihre Arbeit verrichten – die Arbeit im Unternehmen eines Dritten bildet hier die Ausnahme, nicht die Regel.
Die Dreiecksbeziehung in der Arbeitnehmerüberlassung
Es liegt in der Natur der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, dass hier eine Dreiecksbeziehung zwischen dem Leiharbeitnehmer, der Leiharbeitsfirma und dem Entleihunternehmen vorliegt:
| Beziehung | Inhalt |
|---|---|
| Leiharbeitnehmer ↔ Leiharbeitsfirma | Regulärer Arbeitsvertrag. Der Leiharbeitnehmer besitzt die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer. Die disziplinarische Weisungsbefugnis liegt bei der Leiharbeitsfirma. |
| Leiharbeitnehmer ↔ Entleiher | Das Entleihunternehmen hat den Anspruch, dass der Leiharbeiter die Arbeit fachlich richtig erbringt. Das Entleihunternehmen besitzt die fachliche Weisungsbefugnis. |
| Entleiher ↔ Leiharbeitsfirma | Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der Arbeitszeit und konkrete Tätigkeit bestimmt. Die Leiharbeitsfirma erhält einen Rechnungsbetrag für die Entleihe der Arbeitskräfte. |
Weitere Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung
- Die Leiharbeit muss im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen.
- Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung muss von vorübergehender Dauer sein. Derzeit gilt: Leiharbeiter dürfen vom Entleiher für ein Maximum von 18 aufeinanderfolgenden Monaten überlassen werden. Diese Höchstdauer lässt sich per Tarifvertrag auch anders regeln.
- Für die Zeitarbeit wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genutzt, der den Vorgaben des AÜG folgt.
- Es gilt das Prinzip der Gleichbehandlung: Leiharbeiter haben das gleiche Arbeitsentgelt, die gleiche Arbeitszeit, den gleichen Urlaub und die gleichen Zuschläge wie Stammbelegschaft – sofern kein Tarifvertrag abweichende Regelungen enthält.
Was ist die Abgrenzung zu Subunternehmern?
Theoretisch kann ein Unternehmen ebenfalls über die Nutzung eines Subunternehmens eine gewisse Flexibilität in der Personalplanung erhalten. In der Praxis jedoch sieht das Ganze ein wenig anders aus.
Bei der Leiharbeit überlässt das Verleihunternehmen seine Arbeitskräfte dem Entleiher für einen bestimmten Zeitraum – diese arbeiten in den Entleihunternehmen, als ob sie zu dessen Belegschaft gehören. Ein Subunternehmen dagegen setzt in einem ähnlichen Fall seine eigenen Mitarbeiter am Auftragsort ein – der Arbeiter selbst setzt als Leiharbeiter seine Arbeitskraft für ein drittes Unternehmen ein, bei einem Subunternehmen dagegen arbeitet er weiter für seinen Stammbetrieb, nur dass dieser Stammbetrieb einen Auftrag in dem dritten Unternehmen übernimmt.
Zeitarbeit vs. Subunternehmen – die entscheidenden Unterschiede
Eine Leiharbeitssituation liegt vor, wenn alle vier folgenden Merkmale zutreffen:
- Der Leiharbeitnehmer unterliegt den Weisungen und der Fachaufsicht des Entleihbetriebes und ist in die Abläufe integriert wie jeder andere Arbeiter der Belegschaft
- Alle hergestellten Produkte, Dienstleistungen oder Zwischenergebnisse lassen sich nicht von denen des Entleihunternehmens unterscheiden bzw. werden diesen zugeschrieben
- Die Arbeit wird mit dem Material und den Werkzeugen ausgeführt, die der Entleiher zur Verfügung stellt
- Der Verleiher selbst haftet nicht dafür, dass die Arbeitsleistung erfolgreich ist
Liegt keiner dieser Punkte vor, wurde ein Subunternehmen mit der Fertigstellung eines Projektes beauftragt.
| Ein Subunternehmen… | Eine Zeitarbeitsvermittlung… |
|---|---|
| Entsendet seine eigenen Arbeiter | Stellt Arbeitskräfte zur Verfügung |
| Haftet selbst für das Resultat | Haftet nicht für den Erfolg der Arbeit |
| Verfügt über Arbeitnehmer mit fachspezifischer Ausbildung und langjähriger Berufserfahrung | Leiharbeitskräfte sind nicht zwingend fachlich ausgebildet und verfügen über keinen nachhaltigen fachlichen Erfahrungsschatz |
| Kann ohne Einschränkung der Einsatzdauer beauftragt werden | Einsatzdauer des Leihpersonals ist auf 18 Monate beschränkt |
| Arbeitet unter eigener fachlicher Aufsicht – kein Weisungsrecht des Auftraggebers | Unterliegt der fachlichen Weisung des Entleihbetriebs |
Vorteile von Subunternehmern gegenüber Zeitarbeit
Projektbezogene Spezialisten, die über Subunternehmen ins Haus geholt werden, bieten einen großen Vorteil im Wettbewerb: neue Fachbereiche anbieten und das Kernbereich des eigenen Geschäfts ausbauen. Durch die zeitnahe Bereitstellung von Fachpersonal durch Subunternehmer lassen sich langfristig Kosten in Form von Lohn- und Nebenkosten sparen. Diese Spezialisten sind in ihrem Fachbereich tätig, gewinnen ständig aus verschiedenen Unternehmen an Erfahrung und stellen damit einen besonders attraktiven Bereich des Fachpersonals dar.
Während Subunternehmer nicht direkt die Menge des verfügbaren Personals beeinflussen, sind sie in der Lage, bei der Bewältigung von Auftragsspitzen Unterstützung zu leisten – mit ihrem Personal und ihren Fachkräften übernehmen sie Teile der Aufträge, sodass für die Gesamtbewältigung weniger Personal des eigenen Unternehmens benötigt wird.
Závěr
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung beschreibt das Zurverfügungstellen von Leiharbeitern an einen Entleihbetrieb, wenn dieser über einen gesteigerten Bedarf an Personal verfügt. Das erhöht die Effizienz im Entleihbetrieb und ermöglicht eine bessere Personalplanung.
Eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht vor, wenn der Verleiher über keine Erlaubnis dafür verfügt, es nicht gegeben ist, wenn mit Werkverträgen gearbeitet wird oder die Arbeitsleistung als selbstständige Arbeit ausgegeben wird.
Ebenfalls von der Leiharbeit ist die Bestellung eines Subunternehmers abzugrenzen: Dieser unterstützt den Besteller durch sein Personal, das jedoch unter der Fachaufsicht des Subunternehmens verbleibt. Damit liegt keine Entleihe von Arbeitskräften vor – und kein Weisungsrecht des Auftraggebers.
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