Skip to main contentSkip to footer

Subunternehmer Entsendung aus Osteuropa – effizient, rechtssicher, schnell verfügbar

Die Entsendung von Subunternehmern aus dem Ausland, insbesondere aus Osteuropa, gewinnt in der heutigen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen können Sie wertvolle Dienstleistungen in Anspruch nehmen – ohne den Aufwand einer eigenen Personalsuche.

Seit über 35 Jahren entsendet Global Business Recruiting erfolgreich Subunternehmer aus Polen, Tschechien, der Slowakei und anderen osteuropäischen Ländern. Wir unterstützen unsere Kunden bei allen rechtlichen Fragen und Regelungen bezüglich der Entsendung – von der Vertragsgestaltung bis zur Organisation vor Ort.

35+
Jahre Erfahrung
12h
Angebot in
7
Tage bis Einsatz
5
Herkunftsländer

Was uns auszeichnet

Transparente Preise

Geprüfte Subunternehmer mit den besten fachlichen Qualifikationen zu fairen, kalkulierbaren Konditionen – keine versteckten Kosten.

Schnelle Verfügbarkeit

Unsere Subunternehmer-Teams sprechen Deutsch und sind innerhalb von 7 Tagen am Einsatzort verfügbar.

Weltweite Entsendung

Unsere Subunternehmer sind es gewohnt, innerhalb kürzester Zeit an Standorten weltweit zu arbeiten – auch außerhalb der EU.

So funktioniert die Subunternehmer-Entsendung

01

Anforderungen definieren

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit: Gewerk, Anzahl der Fachkräfte, Tätigkeitsbereiche, Einsatzort und Startdatum.

02

Subunternehmer-Suche & Angebot

Wir recherchieren in unserer Datenbank nach passenden Subunternehmern aus Polen, Tschechien, der Slowakei oder Osteuropa. Innerhalb von 12 Stunden erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.

03

Verträge & Organisation

Wir kümmern uns um alle Unterlagen, Verträge und Genehmigungen sowie den Transport an den Arbeitsort. Schon in 7 Tagen können die Subunternehmer einsatzbereit sein.

Was Sie gewinnen

Kostenminimierung

Niedrigere Lohn- und Betriebskosten in osteuropäischen Ländern führen zu günstigeren Arbeitskräften und einer Senkung der Projektkosten.

Fachliche Expertise

Hochqualifizierte Fachkräfte in Ingenieurwesen, Industrie und Produktion – mit nachgewiesenen Qualifikationen und Referenzen.

Schnelle Verfügbarkeit

Hochqualifizierte, deutschsprachige Subunternehmer innerhalb kürzester Zeit verfügbar und flexibel einsetzbar.

Skalierbarkeit

Zusammenarbeit je nach Bedarf skalieren – für kurzfristige Projekte oder langfristige Engagements, einzelne Fachkraft oder ganzes Team.

Risikominimierung

Durch den Einsatz externer Partner werden Risiken bezüglich Kosten, Zeitrahmen und spezifischer Anforderungen minimiert.

Fokus auf Kernkompetenzen

Bestimmte Aufgaben oder Funktionen werden ausgelagert – Ihr Team konzentriert sich auf das Wesentliche.

Verfügbare Berufe

Global Business Recruiting entsendet Subunternehmer-Teams für alle gängigen Gewerke:

Für welche Branchen entsendet Global Business Recruiting?

Unsere Subunternehmer-Teams sind branchenübergreifend einsetzbar – überall dort, wo qualifizierte Fachkräfte auf Werkvertragsbasis gebraucht werden:

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Entsendung?

Global Business Recruiting begleitet Sie durch alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen der Entsendung.

EU-Entsenderichtlinie

Bei der Entsendung aus EU-Ländern nach Deutschland gelten die Vorgaben der EU-Entsenderichtlinie: Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen und Sicherheitsstandards des Ziellandes müssen eingehalten werden. Global Business Recruiting stellt die Einhaltung aller Vorschriften sicher.

A1-Bescheinigung

Jeder entsandte Mitarbeiter benötigt eine A1-Bescheinigung, die den Sozialversicherungsstatus im Herkunftsland nachweist und Doppelabgaben verhindert. Die Bescheinigung muss bei Kontrollen mitgeführt werden. Global Business Recruiting kümmert sich um die Beantragung.

Anmeldung beim Zoll

Entsendungen in die Baubranche und andere regulierte Bereiche müssen vorab beim deutschen Zoll (Mindestlohn-Meldeverfahren) angemeldet werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Global Business Recruiting übernimmt das gesamte Meldeverfahren.

Entsendung außerhalb der EU

Bei Entsendungen außerhalb der EU gelten länderspezifische Visa- und Arbeitserlaubnispflichten. Global Business Recruiting verfügt über langjährige Erfahrung mit internationalen Entsendungen und berät Sie zu den jeweiligen Anforderungen.

Abgrenzung zur AÜG

Entsandte Subunternehmer arbeiten unter eigener fachlicher Aufsicht und schulden ein konkretes Ergebnis – kein Weisungsrecht des Auftraggebers. Wird diese Grenze nicht eingehalten, kann verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vorliegen. Global Business Recruiting gestaltet alle Verträge entsprechend sicher.

Mehr Wissen über die Entsendung

Weitere Informationen rund um die Entsendung von Subunternehmern finden Sie in unseren Fachartikeln:

Häufige Fragen zur Subunternehmer-Entsendung

Subunternehmer-Entsendung liegt vor, wenn ein Unternehmen (der Hauptauftragnehmer) einen Teil seiner Aufgaben und Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen (den Subunternehmer) auslagert, welches wiederum seine eigenen Mitarbeiter zur Durchführung dieser Aufgaben in das Land des Hauptauftragnehmers entsendet. Entscheidend: Die entsandten Mitarbeiter bleiben Angestellte des Subunternehmers und arbeiten unter dessen fachlicher Aufsicht – nicht unter der Weisung des Auftraggebers.

Bei der Entsendung von Subunternehmern müssen die Entsenderichtlinien der jeweiligen Länder berücksichtigt werden. Dazu gehören Regelungen zu Mindestlohn, Arbeitszeiten, Sozialversicherungspflichten, Arbeitsschutz und Unterkunft. In der EU ist die EU-Entsenderichtlinie maßgeblich, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich gilt. Zusätzlich besteht in Deutschland eine Meldepflicht bei der Zollverwaltung vor Beginn der Entsendung.

Ziele der Entsendung sind oft Kosteneinsparungen durch Lohnunterschiede, die Nutzung spezieller Fachkompetenzen oder Ressourcen des Subunternehmers, die Flexibilisierung der Arbeitskräfte sowie die Expansion in neue Märkte. Für den Auftraggeber bedeutet Entsendung: schneller Zugang zu qualifizierten Fachkräften ohne eigenen Recruitingaufwand.

Die Einhaltung der Arbeitsbedingungen wird durch die Gesetzgebung im Gastland sichergestellt. Arbeitgeber müssen sich an lokale Vorschriften halten und können durch Arbeitsinspektionen kontrolliert werden. Es bestehen Meldepflichten und Dokumentationspflichten, um die Einhaltung der Standards nachzuweisen. Global Business Recruiting stellt sicher, dass alle Partner diese Anforderungen kennen und einhalten.

Der Hauptauftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch den Subunternehmer zu überprüfen. Dies umfasst die Prüfung von Arbeitsbedingungen, Versicherungsschutz und die Einhaltung von Meldepflichten. In bestimmten Fällen haftet der Hauptauftragnehmer auch für Verstöße des Subunternehmers – etwa bei Mindestlohnverstößen nach dem Mindestlohngesetz.

Ja. Innerhalb der EU gelten harmonisierte Regelungen wie die EU-Entsenderichtlinie, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind – einschließlich einheitlicher Mindeststandards für Lohn, Arbeitszeit und Arbeitsschutz. Bei der Entsendung in Drittländer gelten die nationalen Vorschriften des jeweiligen Landes, die stark variieren können und eine individuelle rechtliche Prüfung erfordern.

Bei Verstößen gegen Entsendevorschriften können Bußgelder, Nachzahlungen von Löhnen und Sozialabgaben oder andere strafrechtliche Konsequenzen folgen. Es kann auch zu einem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen kommen. Global Business Recruiting stellt durch sorgfältige Vertragsgestaltung und Compliance-Prüfung sicher, dass solche Verstöße von vornherein vermieden werden.

In der Regel bleiben entsandte Arbeitnehmer in ihrem Heimatland sozialversichert. In der EU wird dies durch die A1-Bescheinigung nachgewiesen, die bei der Entsendung mitgeführt werden muss. Zwischen vielen Ländern bestehen bilaterale Sozialversicherungsabkommen, die Doppelversicherungen vermeiden. Global Business Recruiting koordiniert die Beantragung der A1-Bescheinigung für alle entsandten Teams.

Dies hängt von der Dauer der Entsendung und den Steuerabkommen zwischen Heimat- und Gastland ab. In der Regel gibt es eine Grenze von 183 Tagen innerhalb eines Jahres, unter der die Arbeitnehmer weiterhin im Heimatland steuerpflichtig sind. Bei längeren Einsätzen oder ohne entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen kann eine Steuerpflicht im Gastland entstehen.

Scheinselbstständigkeit bezeichnet das Problem, dass Arbeitnehmer als Selbstständige deklariert werden, obwohl sie tatsächlich wie Angestellte arbeiten – etwa um Sozialabgaben und arbeitsrechtliche Vorschriften zu umgehen. Bei der Entsendung von Subunternehmern ist dies besonders relevant: Werden die entsandten Mitarbeiter in die Betriebsabläufe des Auftraggebers integriert und dessen Weisungen unterworfen, kann Scheinselbstständigkeit vorliegen. Die Konsequenzen sind erheblich: Nachzahlungen von Sozialabgaben, Bußgelder und strafrechtliche Risiken für beide Seiten.

Jetzt Subunternehmer-Entsendung anfragen

Global Business Recruiting übernimmt die gesamte Organisation Ihrer Subunternehmer-Entsendung – von der Auswahl über die Vertragsgestaltung bis zur Koordination vor Ort.

Mo–Sa, 08:00–18:00 Uhr · info@global-business-recruiting.de

Suchen Sie Leiharbeiter auf AÜG-Basis? zeitarbeit-international.de