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Werkverträge mit Subunternehmern aus Osteuropa – rechtssicher und klar definiert

Haben Sie einen größeren Auftrag, den Sie selbstständig oder durch einen osteuropäischen Subunternehmer abwickeln möchten? Der Werkvertrag ist dabei die richtige und – gerade im Bauhauptgewerbe – einzig legale Grundlage für die Beschäftigung osteuropäischer Subunternehmer, da Arbeitnehmerüberlassung in dieser Branche traditionell verboten ist.

Global Business Recruiting berät Sie bei der Gestaltung rechtssicherer Werkverträge und vermittelt gleichzeitig die passenden Subunternehmer-Teams – alles aus einer Hand.

35+
Jahre Erfahrung
12h
Angebot in
7
Tage bis Einsatz
5
Herkunftsländer

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der ein Auftragnehmer verpflichtet ist, eine bestimmte Arbeit gegen Bezahlung zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dabei kann es sich um die Herstellung eines Produkts, die Erbringung einer Dienstleistung oder die Durchführung eines Bauvorhabens handeln.

Der Werkvertrag zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass der Unternehmenserfolg geschuldet wird – nicht eine bloße Tätigkeit wie beim Dienstvertrag. Der Subunternehmer haftet für das Ergebnis und muss bei Mängeln nachbessern. Eine klare Definition der Leistungen, Termine und Qualitätsstandards ist daher unerlässlich für einen erfolgreichen Abschluss.

Ihre Vorteile mit dem Werkvertrag

Klare Leistungsdefinition

Klare Definition von Leistungen oder dem Werk – Konzentration auf das Endprodukt oder die erbrachte Dienstleistung, nicht auf einzelne Arbeitsstunden.

Festpreis-Garantie

Kosten für die Dienstleistung werden vorab festgelegt – keine unerwarteten Kostensteigerungen. Zahlungsplan an Meilensteine gebunden.

Risikominimierung

Festlegung von Leistungen, Preisen und Zeitrahmen minimiert Risiken für beide Seiten. Der Subunternehmer haftet für Mängel und muss nachbessern.

So funktioniert die Werkvertragsvermittlung

01

Anforderungen definieren

Sie teilen uns mit, welches Werk erbracht werden soll: Gewerk, Umfang, Qualitätsanforderungen, Einsatzort und Zeitrahmen. Wir beraten Sie zur optimalen Vertragsstruktur.

02

Angebot & Vertragsgestaltung

Innerhalb von 12 Stunden erhalten Sie ein passendes Angebot. Unsere Juristen gestalten den Werkvertrag rechtssicher – mit klarer Leistungsbeschreibung, Zahlungsplan, Mängelregelung und anwendbarem Recht.

03

Einsatz und Umsetzung

Global Business Recruiting organisiert Anreise, Unterkunft und Betreuung vor Ort. Das Fachteam ist in der Regel innerhalb von 7 Tagen einsatzbereit und arbeitet unter eigener fachlicher Aufsicht.

Bestandteile eines Werkvertrags mit osteuropäischen Subunternehmern

Im Werkvertrag mit osteuropäischen Subunternehmern werden die spezifischen Bedingungen und Vereinbarungen festgelegt, die für die Erbringung des vereinbarten Werks gelten. Typische Bestandteile eines Werkvertrags mit osteuropäischen Subunternehmern sind:

Leistungsbeschreibung
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen oder des zu erstellenden Werks, einschließlich Umfang, Qualität, Zeitrahmen und Lieferbedingungen.

Preis und Zahlungsbedingungen
Festlegung der vereinbarten Preise und Zahlungsmodalitäten. Der Zahlungsplan sollte an Meilensteine gebunden sein und Teilzahlungen nach Abnahme definierter Werkteile vorsehen.

Rechte und Pflichten
Klärung der Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, einschließlich Verantwortlichkeiten, Haftungen, Gewährleistungen und Geheimhaltungsvereinbarungen.

Qualitätsstandards
Spezifizierung der Qualitätsstandards und -anforderungen, die eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Erwartungen entspricht.

Mängelansprüche
Klare Regelung der Fristen für die Mängelrüge, Nachbesserungspflichten und gegebenenfalls Strafzahlungen oder Rücktrittsrechte.

Geltendes Recht und Gerichtsstand
Bestimmung des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands im Falle von Rechtsstreitigkeiten. Bei grenzüberschreitenden Verträgen empfiehlt sich eine klare Regelung.

Rechtssichere Werkverträge – unser Service für Sie

Als internationaler Personaldienstleister unterstützt Global Business Recruiting bei der Erstellung von Werkverträgen mit osteuropäischen Subunternehmern. Wir kennen uns mit einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen in den Partnerländern bestens aus und beraten zu rechtssicheren und klar definierten Verträgen. Unser Service umfasst:

Vertragsberatung

Beratung zur Vertragsart: Werkvertrag vs. Dienstvertrag vs. AÜ

Vertragsstruktur

Bedarfsanalyse und Entwicklung der optimalen Vertragsstruktur

Internationales Recht

Internationales Recht & Compliance – lokale Vorschriften einhalten

AÜG-Abgrenzung

AÜG-Abgrenzung und Einhaltung lokaler Vorschriften sicherstellen

Risikomanagement

Risikomanagement und Qualitätssicherung im gesamten Prozess

Teamvermittlung

Vermittlung des passenden Subunternehmer-Teams aus Osteuropa

Verfügbare Berufe

Werkverträge vermitteln wir für alle gängigen Gewerke:

Für welche Branchen vermitteln wir Werkverträge?

Werkverträge mit osteuropäischen Subunternehmern sind branchenübergreifend einsetzbar – überall dort, wo ein klar definiertes Werk erbracht werden soll:

Was ist bei Werkverträgen mit osteuropäischen Subunternehmern zu beachten?

Klare Abgrenzung zur AÜG

Der Subunternehmer muss eigenständig unter eigener fachlicher Aufsicht arbeiten. Gibt der Auftraggeber direkte Weisungen an die Mitarbeiter des Subunternehmers, kann verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vorliegen – ohne AÜG-Erlaubnis illegal und mit empfindlichen Bußgeldern verbunden.

Mindestlohn & Entsenderegelungen

Osteuropäische Subunternehmer, die in Deutschland tätig sind, müssen den deutschen Mindestlohn einhalten. Bei Entsendung aus einem EU-Land gelten zusätzlich die EU-Entsenderichtlinie sowie die Anmeldepflicht bei der Zollverwaltung.

Vertragsgestaltung

Der Werkvertrag muss ein konkretes Werk definieren – nicht eine Arbeitsleistung. Leistungsbeschreibung, Zahlungsplan, Mängelregelung, Kündigungsmodalitäten und anwendbares Recht müssen klar geregelt sein.

Steuerliche Pflichten

Bei grenzüberschreitenden Werkverträgen innerhalb der EU ist häufig das Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer anzuwenden. Eine steuerliche Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.

Qualifikationsnachweise

Ausbildungsnachweise, Zertifikate und Referenzen sollten vor Einsatzbeginn geprüft werden. Global Business Recruiting übernimmt diese Prüfung vollständig im Rahmen der Vermittlung.

Mehr Wissen über Werkverträge

Weitere Informationen rund um Werkverträge mit osteuropäischen Subunternehmern finden Sie in unseren Fachartikeln:

Häufige Fragen zu Werkverträgen mit osteuropäischen Subunternehmern

Grundsätzlich kann das anwendbare Recht im Vertrag frei festgelegt werden. Ohne eine solche Festlegung gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem der Subunternehmer seine Leistung erbringt. Es empfiehlt sich ausdrücklich, dies klar zu regeln und gegebenenfalls auf EU-Verordnungen oder internationales Handelsrecht Bezug zu nehmen. Global Business Recruiting berät Sie bei dieser Entscheidung und bezieht auf Wunsch das Recht des Auftraggeberlandes ein.

Es ist empfehlenswert, Verträge in der Muttersprache beider Vertragsparteien aufzusetzen oder zumindest in einer gemeinsamen Geschäftssprache wie Englisch oder Deutsch – um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Global Business Recruiting erstellt Werkverträge auf Deutsch und auf Wunsch in der jeweiligen Landessprache des Subunternehmers.

Mängelansprüche sollten im Vertrag klar festgelegt werden: inklusive Fristen für die Mängelrüge, Nachbesserungspflichten und gegebenenfalls Strafzahlungen oder Rücktrittsrechte. Dies ist ein wesentlicher Vorteil des Werkvertrags gegenüber der Arbeitnehmerüberlassung – beim Werkvertrag haftet der Subunternehmer für das Ergebnis und ist zur Nachbesserung verpflichtet.

Die Umsatzsteuerregelung ist je nach Land unterschiedlich. Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU ist oft das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall wird empfohlen – Global Business Recruiting koordiniert bei Bedarf die Abstimmung mit spezialisierten Steuerberatern.

Subunternehmer sollten idealerweise eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die bei der Erbringung der Leistung entstehen könnten. Je nach Gewerk und Einsatzort können weitere spezielle Versicherungen notwendig sein – etwa eine Bauwesenversicherung oder eine Berufshaftpflicht. Global Business Recruiting klärt die Versicherungsanforderungen im Vorfeld des Einsatzes.

Für die Abrechnung von Werkverträgen kommen grundsätzlich drei Modelle in Betracht: Einheitspreis (Positionen werden einzeln bepreist), Pauschalpreis (Gesamtpreis für das definierte Werk) und Stundenlohnbasis (bei schwer kalkulierbarem Aufwand). Bei der Abrechnung nach Einheitspreis werden alle Positionen aufgelistet und mit einem festen Preis belegt. Der Pauschalpreis bietet die höchste Kostensicherheit für den Auftraggeber.

Je nach Vertragswert und Risiko können Sicherheitsleistungen wie Bankbürgschaften oder Garantien vereinbart werden, um die Erfüllung des Vertrags abzusichern. Bei größeren Projekten ist dies durchaus üblich und schützt beide Vertragsparteien.

Der Zahlungsplan sollte an Meilensteine gebunden sein und Teilzahlungen nach Abnahme definierter Werkteile vorsehen. Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen sollten klar geregelt sein. Eine vollständige Vorauszahlung ist nicht empfehlenswert – sie schwächt die Nachbesserungsanreize des Subunternehmers erheblich.

Subunternehmer müssen die Arbeits- und Sozialstandards des Landes einhalten, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Dies schließt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Sicherheitsvorschriften ein. Bei Entsendung aus einem EU-Land gelten zusätzlich die Regelungen der EU-Entsenderichtlinie. Global Business Recruiting stellt sicher, dass alle eingesetzten Teams diese Anforderungen erfüllen.

Die Konsequenzen sollten im Vertrag klar festgelegt werden – etwa Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein gut gestalteter Werkvertrag definiert diese Szenarien im Vorfeld, damit im Streitfall keine Unklarheiten entstehen. Global Business Recruiting gestaltet Verträge so, dass beide Seiten abgesichert sind.

Die Kündigungsmodalitäten sollten im Vertrag festgehalten werden, inklusive Kündigungsfristen und Regelungen zur Abwicklung laufender Arbeiten sowie zur Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen. Je nach Projektstatus kann eine Kündigung erhebliche Konsequenzen haben – ein klarer Kündigungsrahmen schützt beide Vertragsparteien.

Jetzt Werkvertrag anfragen

Global Business Recruiting gestaltet Ihren Werkvertrag rechtssicher und vermittelt das passende Subunternehmer-Team aus Osteuropa – alles aus einer Hand.

Mo–Sa, 08:00–18:00 Uhr · info@global-business-recruiting.de

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