Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung Osteuropa
Haben Sie Schwierigkeiten, ihre offene Stellen zu besetzen? Dann können Sie von der Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa profitieren. Leiharbeiter aus Osteuropa: Polen, Tschechien, Slowakei, Kroatien, Ungarn sind gut ausgebildete Fachkräfte und Hilfsarbeiter, die nach neuen beruflichen Herausforderungen suchen. Sie bringen ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die für viele Unternehmen von großem Nutzen sind. Durch ihre Flexibilität und Einsatzbereitschaft unterstützen sie Unternehmen dabei, ihre Ziele zu erreichen und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Suchen Sie Leiharbeiter aus Polen, EU Ländern oder Osteuropa? Seit über 25 Jahren überlassen wir erfolgreich Arbeitskräfte aus Osteuropa und unterstützen unsere Kunden bei allen rechtlichen Fragen und Regelungen bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern aus dem Ausland. Dank unserem weltweiten Netzwerk können wir zertifizierte Leiharbeiter für Industrie, Logistik, Schweißtechnik, Baugewerbe, Produktion, Elektrotechnik innerhalb von von kurze Zeit weltweit entsenden. Wir bieten:
Transparente Preise
Schnelle Verfügbarkeit
Rechtssichere Verträge
Branchen
Wir vermitteln Leiharbeiter aus Osteuropa
Industrie & Logistik
- Elektriker
- Schweißer
- Monteure
- Stahl-/Metallbauschlosser
- Produktionsmitarbeiter
- Anlagenbauer
- Lagerhelfer
- Staplerfahrer
Elektro & HKLS
- Solarmonteure
- Elektroinstallateure
- Photovoltaik Elektriker
- Monteure
- Heizungstechniker
- Photovoltaik Fachbetriebe
- Lüftungstechniker
Baugewerbe
- Maurer & Gipser
- Straßenbauer
- Trockenbauer & Gerüstbauer
- Bauhelfer
- Dachdecker & Dachklempner
- Boden- Parkettleger
- Hoch- & Tiefbau
Leiharbeiter in 3 Schritten finden
Anforderungen definieren
Leiharbeiter Suche
Verträge & Organisation
Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa
Da es sich bei dem Einstellen von Personal aus Osteuropa um eine administrativ und rechtlich recht komplexe Angelegenheit handelt, ist es wichtig, dass Sie sich vorher gründlich informieren. Nur so kann eine rechtlich einwandfreie Abwicklung garantiert werden. Es gibt mehrere Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa.
1. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
2. Qualifikationen und Sprachkenntnisse
3. Sozialversicherungsabkommen
Suchen Sie Leiharbeiter aus Polen und Osteuropa für Ihren Projekt?
Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa: Vorteile
Eine Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa hat zahlreiche Vorteile. Dazu gehören in erster Linie
Der wichtigste Grund, weshalb sich Unternehmen für die Arbeitskräfte aus Osteuropa entscheiden, ist die Flexibilität. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es überlebenswichtig, immer ausreichend Personal zu haben. Das Zurückgreifen auf Zeitarbeitskräften (aus Osteuropa und anderen Gebieten) ermöglicht es Unternehmen, auch sehr kurzfristig fehlendes Personal zu ersetzen oder bestehendes Personal während Projektspitzen zu entlasten. Auch in Branchen mit saisonalen Schwankungen bietet das Modell Zeitarbeit entscheidende Vorteile.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann es oft monatelang dauern, an spezialisierte Fachkräfte zu kommen. Viele Unternehmen müssen deshalb auf teure Recruiting-Dienstleistungen setzen – die aber oft erfolglos bleiben, oder sich über Monate hinwegziehen. Noch schlimmer: Ganze Projekte müssen nach hinten verschoben oder ganz abgesagt werden – einfach deshalb, weil Fachkräfte fehlen. Kurz: Der Einsatz von Zeitarbeitskräften spart Zeit und Geld – und garantiert maximale Flexibilität. Während die Konkurrenz noch nach Personal sucht, können Sie, dank temporärer Arbeitnehmer aus Osteuropa, bereits neue Projekte in Angriff nehmen!
Häufig gestellte Fragen
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist dagegen nicht gewerbsmäßig, wenn die Leiharbeiter vor allem im Unternehmen des Verleihers selbst ihre Arbeit verrichten. Die Arbeit im Unternehmen eines Dritten bilden hier die Ausnahme, nicht die Regel.
Zweitens darf kein Werkvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung genutzt werden. Dieser wird in diesem Zusammenhang missbräuchlich angewendet, um den Sozialschutz, der dem Arbeitnehmer zusteht, zu umgehen.
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung muss von vorübergehender Dauer sein. Derzeit gilt, dass Leiharbeiter vom Entleiher für ein maximum von 18 aufeinanderfolgender Monate überlassen werden können. Diese Höchstdauer lässt sich jedoch per Tarifvertrag auch anders regeln. Von dieser Möglichkeit wurde oftmals Gebrauch gemacht.
Für die Zeitarbeit wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genutzt. Dieser muss den Vorgaben des AÜG, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, folgen. Dazu gehört, dass der Vertrag die Bedingungen der Überlassung transparent regelt, so dass es keine Überraschungen für eine der Parteien gibt.