Fachkräfte & Helfer aus Osteuropa finden

Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung Osteuropa

Haben Sie Schwierigkeiten, ihre offene Stellen zu besetzen? Dann können Sie von der Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa profitieren.  Leiharbeiter aus Osteuropa: PolenTschechienSlowakei, Kroatien, Ungarn sind gut ausgebildete Fachkräfte und Hilfsarbeiter, die nach neuen beruflichen Herausforderungen suchen. Sie bringen ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die für viele Unternehmen von großem Nutzen sind. Durch ihre Flexibilität und Einsatzbereitschaft unterstützen sie Unternehmen dabei, ihre Ziele zu erreichen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Suchen Sie Leiharbeiter aus Polen, EU Ländern oder Osteuropa? Seit über 25 Jahren überlassen wir erfolgreich Arbeitskräfte aus Osteuropa und unterstützen unsere Kunden bei allen rechtlichen Fragen und Regelungen bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern aus dem Ausland. Dank unserem weltweiten Netzwerk können wir zertifizierte Leiharbeiter für Industrie, Logistik, Schweißtechnik, Baugewerbe, Produktion, Elektrotechnik innerhalb von von kurze Zeit weltweit entsenden. Wir bieten:

Transparente Preise

Geprüfte Arbeitskräfte mit besten fachlichen Qualifikationen zu fairen Preisen

Schnelle Verfügbarkeit

Unsere Leiharbeiter sprechen Deutsch, sind innerhalb von 7 Tagen verfügbar

Rechtssichere Verträge

Unsere Arbeitnehmerüberlassung Verträge sind Rechtskonform.

Branchen

Arbeitnehmerüberlassung branchenübergreifend

Wir vermitteln Leiharbeiter aus Osteuropa

Industrie & Logistik

Elektro & HKLS

Baugewerbe

So funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeiter in 3 Schritten finden

01

Anforderungen definieren

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Email und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an gesuchte temporäre Arbeitskräfte: Anzahl, Tätigkeitsbereiche, Startdatum
02

Leiharbeiter Suche

Wir recherchieren in unserer internen Datenbank nach passenden Leiharbeitern aus Polen, Tschechien, Slowakei oder Osteuropa, die Ihre Kriterien erfüllen.
03

Verträge & Organisation

Wir kümmern uns um alle Unterlagen, Verträge, Genehmigungen, organisieren den Transport für die Arbeitskräfte am Arbeitsort. Schon in 7 Tagen können sie in Deutschland einsatzbereit sein.
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Leiharbeiter aus Osteuropa
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Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen

Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa

Da es sich bei dem Einstellen von Personal aus Osteuropa um eine administrativ und rechtlich recht komplexe Angelegenheit handelt, ist es wichtig, dass Sie sich vorher gründlich informieren. Nur so kann eine rechtlich einwandfreie Abwicklung garantiert werden.  Es gibt mehrere Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa

1. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (ANÜ) ist unerlässlich. Er regelt alle relevanten Einzelheiten wie Gehalt, Dauer des Einsatzes, Arbeitszeiten, Verantwortungen und so weiter.
Der ANÜ-Vertrag wird mit einer Partneragentur in dem Land abgeschlossen, aus dem Sie Arbeitskräfte einstellen möchten. Wenn Sie zum Beispiel Arbeitskräfte aus Rumänien in Ihrem Unternehmen einstellen möchten, müssen Sie einen Partner in Rumänien finden, mit dem Sie einen ANÜ-Vertrag abschließen können.

2. Qualifikationen und Sprachkenntnisse

Es kostet Zeit und Geld, einen Arbeitnehmer aus Osteuropa temporär einzustellen. Bevor der Vertrag unterschrieben wird, sollten Sie sich also gründlich über die Qualifikationen des Arbeitnehmers informieren – und sicherstellen, dass ausreichend gute deutsche Sprachkenntnisse gegeben sind.
Hier ist es von erheblichem Vorteil, mit einer Partneragentur zusammenzuarbeiten, der man vertrauen kann.

3. Sozialversicherungsabkommen

Eine weitere zentrale Voraussetzung für die Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa ist das Vorhandensein eines Sozialversicherungsabkommens zwischen Deutschland und dem Land, aus dem der Arbeitnehmer kommt. So wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter auf Zeit sozialversichert sind – und dass sie keine doppelten Abgaben zahlen müssen.
Die A1-Bescheinigung nimmt hier eine zentrale Rolle ein. Sie überprüft den Sozialversicherungsstatus von osteuropäischen Arbeitnehmern, die als Zeitarbeitskraft in Deutschland arbeiten. Die Bescheinigung wird vom Arbeitgeber beantragt.

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Was Sie beim Personalleasing Osteuropa beachten sollen

Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa: Vorteile

Eine Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa hat zahlreiche Vorteile. Dazu gehören in erster Linie

Flexibilität
Der wichtigste Grund, weshalb sich Unternehmen für die Arbeitskräfte aus Osteuropa entscheiden, ist die Flexibilität. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es überlebenswichtig, immer ausreichend Personal zu haben. Das Zurückgreifen auf Zeitarbeitskräften (aus Osteuropa und anderen Gebieten) ermöglicht es Unternehmen, auch sehr kurzfristig fehlendes Personal zu ersetzen oder bestehendes Personal während Projektspitzen zu entlasten. Auch in Branchen mit saisonalen Schwankungen bietet das Modell Zeitarbeit entscheidende Vorteile.
Wichtige Ressource für Fachkräfte
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann es oft monatelang dauern, an spezialisierte Fachkräfte zu kommen. Viele Unternehmen müssen deshalb auf teure Recruiting-Dienstleistungen setzen – die aber oft erfolglos bleiben, oder sich über Monate hinwegziehen. Noch schlimmer: Ganze Projekte müssen nach hinten verschoben oder ganz abgesagt werden – einfach deshalb, weil Fachkräfte fehlen. Kurz: Der Einsatz von Zeitarbeitskräften spart Zeit und Geld – und garantiert maximale Flexibilität. Während die Konkurrenz noch nach Personal sucht, können Sie, dank temporärer Arbeitnehmer aus Osteuropa, bereits neue Projekte in Angriff nehmen!
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Häufig gestellte Fragen

Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit, was ist das? Im ersten Moment und klingen diese drei Begriffe wie verschiedene Dinge, sind jedoch im Grunde genommen das Gleiche. Hinter allen drei Worten steht die Tatsache, dass ein Unternehmen sich für eine Weile Arbeitskräfte von einem anderen Unternehmen ausborgt Dabei stellt ein Unternehmen Mitarbeiter von einer Personalvermittlungsagentur ein, die für eine begrenzte Zeit für das Unternehmen arbeiten.
Im Gegensatz dazu steht die gewerbsmäßige Zeitarbeit von einem Verleihunternehmen mit Erlaubnis. Im Rahmen dessen werden Leiharbeiter bei entweder ganz oder zumindest überwiegend wechselnden Entleihern als Arbeitskräfte angestellt. Das heißt, das Personal arbeitet vor allem bei Dritten und diese Dritte wechseln regelmäßig.

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist dagegen nicht gewerbsmäßig, wenn die Leiharbeiter vor allem im Unternehmen des Verleihers selbst ihre Arbeit verrichten. Die Arbeit im Unternehmen eines Dritten bilden hier die Ausnahme, nicht die Regel.
Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn damit eine von drei Bedingungen erfüllt wird. Das beginnt damit, dass das verleihende Unternehmen über keine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, Arbeitskräfte gewerbsmäßig zu verleihen. Das heißt, hier sollte das Verleihunternehmen unbedingt zuerst einmal überprüft werden. Hat keine ordnungsgemäße Beantragung zur Arbeitnehmerüberlassung, um eine Erlaubnis zu erhalten, stattgefunden, lässt sich das über die BA erfahren.

Zweitens darf kein Werkvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung genutzt werden. Dieser wird in diesem Zusammenhang missbräuchlich angewendet, um den Sozialschutz, der dem Arbeitnehmer zusteht, zu umgehen.
Die Leiharbeit muss im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen. Das heißt, es muss eine Tätigkeit vorliegen, bei der es darum geht, Waren oder Dienstleistungen auf einem spezifischen Markt zur Verfügung zu stellen. Als wirtschaftliche Arbeitnehmerüberlassung gelten auch gemeinnützige Überlassungen und konzerninterne Leiharbeit.

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung muss von vorübergehender Dauer sein. Derzeit gilt, dass Leiharbeiter vom Entleiher für ein maximum von 18 aufeinanderfolgender Monate überlassen werden können. Diese Höchstdauer lässt sich jedoch per Tarifvertrag auch anders regeln. Von dieser Möglichkeit wurde oftmals Gebrauch gemacht.

Für die Zeitarbeit wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genutzt. Dieser muss den Vorgaben des AÜG, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, folgen. Dazu gehört, dass der Vertrag die Bedingungen der Überlassung transparent regelt, so dass es keine Überraschungen für eine der Parteien gibt.
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