Hat ein Elektriker einen Berufsabschluss aus dem Ausland, stellt sich die Frage, ob eine Anerkennung des Abschlusses in Deutschland zwingend erforderlich ist. Die Rechtslage ist hier differenziert: Nicht für alle Berufsabschlüsse muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden – und das hat direkte Konsequenzen für Subunternehmer und Fachkräfte aus Osteuropa.
Ist der Elektriker-Beruf in Deutschland reglementiert?
Ist ein Beruf nicht reglementiert, dann ist er auch nicht rechtlich geschützt. Das bedeutet: Ein Anerkennungsverfahren für einen ausländischen Berufsabschluss ist dann nicht zwingend nötig. Das gilt auch für den Beruf des Elektrikers.
Ein Berufsabschluss als Elektriker, der im Ausland erworben wurde, muss also nicht unbedingt in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Betrieb nicht in der Pflicht ist, sicherzustellen, dass die eingesetzte Mitarbeiterfachkraft geeignet ist, die Arbeiten eines Elektrikers auszuführen – dieses Erfordernis bleibt bestehen.
Dazu kommt: Für den Beruf des Elektrikers ist eine Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses freiwillig möglich. Das hilft zum Beispiel dem betroffenen Elektriker, eine Anstellung zu finden, die dann auch seiner Qualifikation entspricht.
Wie sieht der Prozess der Anerkennung aus?
Wird eine Anerkennung gewünscht, kann das dafür bestimmte Verfahren freiwillig durchlaufen werden. Dafür reicht ein Antrag bei der zuständigen Stelle – das kann unter anderem über das Portal „Anerkennung in Deutschland“ ermittelt werden. Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Der Antrag selbst, entweder als Formular der zuständigen Stelle oder als formloser Antrag
- Ein Nachweis der Identität, zum Beispiel der Reisepass
- Ein Nachweis der Qualifikation – die Zertifikate des Antragstellers
- Ein Nachweis darüber, was die Berufsqualifikation beinhaltet und über welche Dauer sie sich erstreckt
- Die Eheurkunde, falls die betreffende Person aufgrund einer Heirat ihren Namen geändert hat
- Den Lebenslauf
- Nachweis über weitere Qualifikationen (Besuch von Seminaren oder die Durchführung von Weiterbildungen)
- Nachweis der Absicht, in Deutschland eine Tätigkeit aufzunehmen
- Sollte bereits ein Antrag gestellt worden sein, muss darüber Auskunft gegeben werden – das schließt auch die Informationen zu der Stelle ein, bei der dieser vorangegangene Antrag gestellt wurde
Die Bearbeitung eines solchen Antrags dauert in der Regel 1 bis 3 Monate und beginnt mit dem Einreichen aller Dokumente. Ist das Verfahren erfolgreich durchlaufen, gibt es einen Anerkennungsbescheid für die Zertifikate.
Sollten einige Zeugnisse oder andere Dokumente fehlen, gibt es eine weitere Möglichkeit: Der Antragsteller kann seine Fähigkeiten in einem praktischen Test nachweisen. Darüber hinaus kann auch ein Anpassungslehrgang besucht werden, der dann als Nachweis der Qualifikation dient.
Müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
Für den Antrag selbst und das damit verbundene Verfahren müssen keine besonderen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Es geht dabei nur darum, den Abschluss anzuerkennen – die zuständige Stelle vergleicht dabei die Qualifikation mit den Voraussetzungen für die Berufsausübung in Deutschland.
Das gilt jedoch nur für den Elektriker-Beruf und andere nicht reglementierte Berufe. Für bestimmte andere Zulassungen, wie zum Beispiel als Arzt, werden im Anerkennungsverfahren bereits Deutschkenntnisse verlangt.
Das bedeutet nicht, dass für einen Elektriker keine Deutschkenntnisse benötigt werden – ganz im Gegenteil. Elektriker arbeiten mit Kunden und in Teams zusammen und müssen dementsprechend in der Lage sein, hierzulande auch zu kommunizieren. Das heißt: Für das Anerkennungsverfahren müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, wohl aber für eine Anstellung in einem Betrieb.
Was kostet die Anerkennung des Berufsabschlusses?
Das Anerkennungsverfahren kostet in der Regel 100 bis 600 Euro. Dazu kommen weitere Kosten. Dafür kann ein Antrag auf eine finanzielle Förderung gestellt werden – dieser bezieht sich auf alle Kosten, die mit der Stellung des Antrages verbunden sind. Das schließt Gebühren, Fahrtkosten und die Kosten für die Übersetzung mit ein. Darüber kann man sich auch beraten lassen.
Welche Vorteile hat eine Anerkennung des Berufsabschlusses eines Elektrikers aus dem Ausland?
Ein Anerkennungsverfahren ist zeitaufwendig und mit Kosten verbunden. Dennoch bietet es deutliche Vorteile:
- Gleiche Möglichkeiten: Mit einer Anerkennung bekommt der betroffene Elektriker genau die gleichen Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten wie ein Elektriker, der in Deutschland ausgebildet wurde – die internationale Fachkraft ist nun in allem der deutschen Fachkraft gleichgestellt.
- Die Bestätigung: Der Elektriker erhält eine Bescheinigung, dass seine Ausbildung der deutschen Ausbildung gleicht – in deutscher Sprache, offiziell bestätigt. Damit erhält der Betroffene auch gleich eine höhere Wertschätzung.
- Transparenz: Der Anerkennungsbescheid bescheinigt, dass die Ausbildung für den Betroffenen der deutschen Ausbildung entspricht. Er kann diesen als Kopie seiner Bewerbung hinzufügen – Betriebe fragen oft ausdrücklich nach diesem Anerkennungsbescheid.
- Beschleunigte Jobsuche: Mit der Bescheinigung ist es sehr viel leichter, eine Stelle in Deutschland zu finden, ohne Abstriche im Hinblick auf die Gleichwertigkeit machen zu müssen.
- Ein leichterer Aufstieg: Mit dem Anerkennungsbescheid ist es einfacher, Karriere zu machen – in eine höhere Position und damit in eine höhere Gehaltsklasse aufzusteigen.
- Meister und Selbstständigkeit: Auf der Gleichwertigkeit aufbauend kann nun auch eine Fortbildung zum Meister in Anspruch genommen werden. Wird diese erfolgreich abgeschlossen, steht der Weg in die Selbstständigkeit offen.
- Die Anerkennung eines Meisters: Ist bereits ein Abschluss auf dem Niveau eines Meisters aus dem Ausland vorhanden, kann dieser ebenfalls anerkannt werden – das ebnet den Aufstieg in alle Möglichkeiten, inklusive der Selbstständigkeit und des Meistertitels.
- Arbeitserlaubnis und Jobsuche: Kommt die betreffende Fachkraft aus einem Drittstaat, ist die formale Anerkennung eine Voraussetzung, um eine Erlaubnis für die Einreise und die Arbeit zu erhalten.
Wie läuft das Verfahren der Berufsonerkennung ab?
Es müssen einige Schritte durchlaufen werden, um das Verfahren zu beginnen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Das beginnt damit, dass der Antrag und die damit verbundenen Dokumente bei der zuständigen Stelle eingereicht werden – persönlich vor Ort, per Post mit Kopien der Dokumente oder elektronisch per E-Mail. Einige Stellen bieten auch ein Online-Portal an.
Die zuständigen Handwerkskammern bieten viel Hilfe zur Antragstellung. Die einschlägige Beratung sollte vor der Antragstellung genutzt werden, um das Verfahren zu einem schnellen Erfolg zu führen.
Die zuständige Stelle wird dann innerhalb eines Monats den Zugang des Antrages und der Dokumente bestätigen. Innerhalb von 3 Monaten wird dann die Prüfung abgeschlossen. Dabei sind drei Ergebnisse möglich:
Ergebnis 1: Die Anerkennung der Berufsqualifikation
Das beste Ergebnis: Es wird bescheinigt, dass die ausländische Elektriker-Ausbildung über eine Berufsausbildung verfügt, die den deutschen Ansprüchen genügt. Der Betroffene hat nun die gleichen Rechte wie jeder andere Elektriker mit einer deutschen Ausbildung.
Ergebnis 2: Die teilweise Anerkennung
Hiermit wird bescheinigt, dass ein Teil der Berufsausbildung den Vorgaben einer deutschen Ausbildung entspricht, andere Teile jedoch erhebliche Unterschiede aufweisen. Diese lassen sich nicht durch andere Qualifikationen oder durch eine vorliegende Berufserfahrung ausgleichen. Der Bescheid beschreibt die bestehenden Unterschiede – danach ist es möglich, eine sogenannte Anpassungsqualifikation abzulegen und einen erneuten Antrag zu stellen.
Ergebnis 3: Keine Anerkennung
Wird die Anerkennung nicht gewährt, bedeutet das, dass die Qualifikation für den Beruf in keiner Weise den Anforderungen einer deutschen Ausbildung genügt – die Unterschiede sind zu groß. Gegen diese Entscheidung kann gegebenenfalls rechtlich vorgegangen werden. Keine Anerkennung zu erhalten ist jedoch nicht das Ende der Welt.
Was, wenn nur teilweise Anerkennung dem Elektriker gewährt wurde?
Befindet sich der Elektriker bereits in Deutschland, darf er hier auch ohne eine Anerkennung seinen Beruf ausüben. Wurde eine teilweise Anerkennung gewährt, bleibt die Möglichkeit einer Anpassungsqualifizierung.
Befindet sich der Betreffende noch nicht in Deutschland, kann er für die Anpassungsqualifizierung einreisen. Selbst eine teilweise Anerkennung hat den Vorteil, dass Arbeitgeber in der Lage sind, die bestehende Qualifikation besser zu verstehen – und eine Weiterbildung zu machen, die eine ausreichende Qualifikation mit sich bringt.
Das Verfahren für Spätaussiedler
Für Spätaussiedler bieten sich zwei Verfahren zur Anerkennung an: Das hier beschriebene Verfahren sowie das Verfahren nach § 10 BVFG (Bundesvertriebenengesetz). Dies gibt eine weitere Möglichkeit, eine Anerkennung zu erhalten, wenn das hier vorgestellte Verfahren keinen Erfolg hat.
Teilweise Ausbildung im Ausland
Wird ein bestehender Berufsabschluss aus dem Ausland in Deutschland nicht oder nur teilweise anerkannt, gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung auch im Ausland zu absolvieren – in standardisierten Verfahren, die in Deutschland anerkannt sind:
- Das EuroSkill-plus-Verfahren: Auszubildende in Großbritannien, Italien, Spanien und Tschechien können Auslandspraktika absolvieren, die in Deutschland anerkannt werden. Diese haben eine Dauer von 4 Wochen und stehen in Plymouth (Großbritannien), Brescia (Italien), Barcelona (Spanien) und Strakonice (Tschechien) zur Verfügung.
- Auslandspraktika nach dem Europassistent-Verfahren: Diese dauern 3 Wochen.
Anpassungslehrgänge stehen oft am Ende eines Anerkennungsverfahrens. Für die Elektrotechnik werden hier sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse vermittelt. Anpassungsqualifikationen werden inzwischen auch als Online-Kurse angeboten – damit ist es einfacher, daran teilzunehmen und sich mit den Normen, den Bestimmungen und den geltenden Sicherheitsvorschriften vertraut zu machen.
