elektriker aus dem ausland

Müssen Berufsabschlüsse von Elektrikern aus dem Ausland in Deutschland anerkannt werden?

Hat ein Elektriker einen Berufsabschluss aus dem Ausland, stellt sich die Frage, ob eine Anerkennung des Abschlusses in Deutschland zwingend erforderlich ist. Tatsächlich sieht die Rechtslage so aus, dass nicht für alle Berufsabschlüsse ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden muss.

Ist ein Beruf nicht reglementiert, dann ist er auch nicht rechtlich geschützt. Das heißt, dann ist kein Anerkennungsverfahren für einen ausländischen Berufsabschluss zwingend nötig. Dazu gehört zum Beispiel auch der Beruf eines Elektrikers. Ja richtig, ein Berufsabschluss für einen Elektriker, der im Ausland erworben muss, muss nicht unbedingt in Deutschland anerkannt werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Betrieb nicht in der Pflicht ist, sicherzustellen, dass der eingesetzte Mitarbeiter fachlich geeignet ist, die Arbeiten eines Elektrikers auszuführen. Dieses Erfordernis bleibt bestehen. Dazu kommt, dass für den Beruf des Elektrikers eine Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses freiwillig möglich ist. Das hilft zum Beispiel dem betroffenen Elektriker, eine Anstellung zu finden, die dann auch seiner Qualifikation entspricht.

Das heißt also, noch einmal, dass der Beruf des Elektronikers nicht reglementiert ist und ein Zertifikat aus dem Ausland keiner Anerkennung bedarf. Eine Anerkennung ist jedoch hilfreich, um die Qualifikation nachzuweisen und damit einen Job zu finden.

Wie sieht der Prozess der Anerkennung aus?

Wird eine Anerkennung gewünscht, kann das dafür bestimmte Verfahren freiwillig durchlaufen werden. Dafür reicht ein Antrag bei der zuständigen Stelle. Diese kann unter anderem hier gefunden werden. Dafür müssen auch einige Dokumente eingereicht werden. Diese sind:

  • Der Antrag selbst, entweder als Formular der zuständigen Stelle oder als formloser Antrag
  • Ein Nachweis der Identität, zum Beispiel der Reisepass
  • Ein Nachweis der Qualifikation, sprich, die Zertifikate des Antragstellers
  • Ein Nachweis darüber, was die Berufsqualifikation beinhaltet und über welche Dauer sie sich erstreckt.
  • Die Eheurkunde, falls der Betreffende aufgrund einer Heirat seinen Namen geändert hat
  • Den Lebenslauf
  • Nachweise über weitere Qualifikationen (Besuch von Seminaren oder die Durchführung von Weiterbildungen)
  • Nachweis der Absicht, in Deutschland eine Tätigkeit aufzunehmen
  • Sollte bereits ein Antrag gestellt wurden sein, muss darüber Auskunft gegeben werden, das schließt auch die Informationen zu der Stelle an, wo dieser vorangegangene Antrag gestellt wurde

Die Bearbeitung eines solchen Antrages dauert in der Regel 1 bis 3 Monate und beginnt mit dem Einreichen aller Dokumente, die benötigt werden. Ist das Verfahren erfolgreich durchlaufen, gibt es einen Anerkennungsbescheid für die Zertifikate.

Es kann natürlich immer wieder geschehen, dass einige Zeugnisse oder andere Dokumente fehlen. Ist das der Fall, gibt es eine weitere Möglichkeit. Dann kann der Antragsteller seine Fähigkeiten in einem praktischen Test nachweisen. Darüber hinaus kann auch ein Anpassungslehrgang besucht werden, der dann als Nachweis der Qualifikation dient.

Müssen die Sprachkenntnisse nachgewiesen  werden?

Für den Antrag selbst und das damit verbundene Verfahren müssen keine besonderen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Es geht dabei nur darum, den Abschluss anzuerkennen. Die zuständige Stelle vergleicht dabei die Qualifikation mit den Voraussetzungen für die Berufsausübung in Deutschland.

Das gilt so jedoch nur für den Elektrikerberuf und andere, nicht reglementierte Berufe. Für bestimmte andere Zulassungen, wie zum Beispiel als Arzt, werden auch im Anerkennungsverfahren bereits Deutschkenntnisse verlangt.

Das heißt nun jedoch nicht, dass für einen Elektriker keine Deutschkenntnisse benötigt werden. Ganz im Gegenteil. Elektriker arbeiten mit Kunden und in Teams zusammen. Dementsprechend müssen sie in der Lage sein, hierzulande auch zu kommunizieren. Das heißt, dass zwar für das Anerkennungsverfahren keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen, wohl aber für die eine Anstellung in einem Betrieb.

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Was kostet die Anerkennung des Berufsabschlusses?

Für das Anerkennungsverfahren kostet in der Regel 100 bis 600 Euro. Dazu kommen weitere Kosten. Dafür kann ein Antrag auf eine finanzielle Förderung gestellt werden. Dieser bezieht sich auf alle Kosten, die mit der Stellung des Antrages verbunden sind. Das schließt Gebühren, Fahrtkosten und die Kosten für die Übersetzung mit ein. Darüber kann man sich auch beraten lassen.

Welche Vorteile hat eine Anerkennung des Berufsabschlusses eines Elektrikers aus dem Ausland?

Ein Anerkennungsverfahren ist zeitaufwendig und es ist mit Kosten verbunden. Da ist es dann auch wichtig, zu wissen, welche Vorteile es bringt, um es überhaupt erst einmal in Angriff zu nehmen. Für die Zukunft der Arbeit in Deutschland sehen diese dann so aus:

  1. Gleiche Möglichkeiten: Mit einer Anerkennung bekommt der betroffene Elektriker genau die gleichen Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, wie ein Elektriker, der in Deutschland ausgebildet wurde. Das heißt, die internationale Fachkraft ist nun in allem der deutschen Fachkraft gleichgestellt.
  2. Die Bestätigung: Mit dem Anerkennungsverfahren erhält der Elektriker eine Bescheinigung, dass seine Ausbildung der deutschen Ausbildung gleicht. Das wird in dem Bescheid in deutscher Sprache bescheinigt. Damit ist nicht nur die Qualifikation nun auch offiziell bestätigt, damit erhält der Betroffene auch gleich eine höhere Wertschätzung. In Deutschland wird für alles ein offizielles Dokument von einer anerkannten Stelle verlangt und genau darüber verfügt der betroffene Elektriker mit dem Anerkennungsbescheid.
  3. Transparenz: Der Anerkennungsbescheid bescheinigt, dass die Ausbildung für den Betroffenen der deutschen Ausbildung entspricht. Dafür erhält er das Original des Bescheides und kann diesen dann als Kopie seiner Bewerbung hinzufügen. Die Betriebe fragen oft ausdrücklich nach diesem Anerkennungsbescheid.
  4. Beschleunigte Jobsuche: Mit der Bescheinigung ist es sehr viel leichter, eine Stelle in Deutschland zu finden. Dabei müssen dann auch keine Abstriche im Hinblick auf das Gehalt gemacht werden. Das ist vor allem für das Finden des ersten Jobs und für eine gleichwertige Entlohnung von Bedeutung.
  5. Ein leichter Aufstieg: Mit dem Anerkennungsbescheid ist es einfacher, Karriere zu machen. Da auf dem gesamten Berufsweg danach verlangt wird, ist es so leichter, in eine höhere Position und damit in eine höhere Gehaltsklasse aufzusteigen.
  6. Meister und Selbstständigkeit: Auf die Gleichwertigkeit aufbauend, die mit der Anerkennung bescheinigt wird, ist es nun auch möglich, eine Fortbildung zum Meister in Anspruch zu nehmen. Wird diese erfolgreich abgeschlossen, steht der Weg in die Selbstständigkeit offen.
  7. Die Anerkennung eines Meisters: Ist bereits ein Abschluss auf dem Niveau eines Meisters aus dem Ausland vorhanden, kann dieser ebenfalls anerkannt werden. Dann ebnet diese Anerkennung den Aufstieg in alle Möglichkeiten, inklusive der Selbstständigkeit, die ein Meistertitel verleiht.
  8. Arbeitserlaubnis und Jobsuche: Kommt die betreffende Fachkraft aus einem Drittstaat, dann ist die formale Anerkennung eine Voraussetzung, um eine Erlaubnis für die Einreise und die Arbeit zu erhalten.

Wie läuft das Verfahren der Berufsanerkennung?

Es müssen einige Schritte durchlaufen werden, um das Verfahren zu beginnen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Das beginnt damit, dass der Antrag und die damit verbundenen Dokumente bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das kann persönlich vor Ort geschehen.

Alternativ ist es auch möglich, den Antrag mit den Kopien der Dokumente, nicht den Originalen, per Post der zuständigen Stelle zuzustellen. Einige Stellen erlauben es auch, das Anerkennungsverfahren elektronisch durchzuführen. Dafür reicht dann die Stellung des Antrages per E-Mail. Die Dokumente können dann als Scan eingereicht oder per Post eingeschickt werden. Werden Originale verlangt, dann sollten beglaubigte Abschriften vorgelegt werden.

Alternativ bieten einige Stellen auch ein online Portal an, in welchem der Antrag ausgefüllt werden kann. Die Dokumente können dann auf dem Postweg eingesendet werden. Auch hier sollten wieder keine Originale geschickt werden.

Die zuständigen Handwerkskammern bieten viel Hilfe zur Antragstellung. Besonders die einschlägige Beratung sollte vor der Antragstellung genutzt werden, um das Verfahren zu einem schnellen Erfolg zu führen.

Die zuständige Stelle wird dann innerhalb eines Monats den Zugang des Antrages und der Dokumente bestätigen. Innerhalb von 3 Monaten wird dann die Prüfung abgeschlossen. Dabei sind drei Ergebnisse möglich: Die Anerkennung, die teilweise Anerkennung und das Ausbleiben einer Anerkennung.

Wie ist das Ergebnis der Berufsanerkennungsverfahrens?

Das beste Ergebnis für das Anerkennungsverfahren ist die Anerkennung der Berufsqualifikation. Damit wird bescheinigt, dass der ausländische Elektriker über eine Berufsausbildung verfügt, die den deutschen Ansprüchen genügt. Damit hat der Betroffene nun die gleichen Rechte, wie jeder andere Elektriker mit einer deutschen Ausbildung.

Die teilweise Anerkennung

Die teilweise Anerkennung ist ein wenig trickreicher. Hiermit wird bescheinigt, dass ein Teil der Berufsausbildung des Betroffenen den Vorgaben einer deutschen Ausbildung entspricht. Andere Teile weisen jedoch erhebliche Unterschiede aus. Diese Unterschiede lassen sich nicht durch andere Qualifikationen oder einer vorliegenden Berufserfahrung ausgleichen.

Der Bescheid, der damit verbunden ist, beschreibt die bestehenden Unterschiede. Damit ist es möglich, eine sogenannte Anpassungsqualifikation abzulegen. Danach ist es möglich, einen erneuten Antrag zu stellen und die Qualifikation anerkennen zu lassen.

Keine Anerkennung

Wird die Anerkennung nicht gewährt, dann heißt dies, dass die Qualifikation für den Beruf in keiner Weise den Anforderungen einer deutschen Ausbildung genügt. Die Unterschiede sind dafür eindeutig zu groß. Das schließt eine Anerkennung auch nur einiger Teile komplett aus.

Gegen diese Entscheidung kann gegebenenfalls rechtlich vorgegangen werden. Dafür muss auf die Rechtsbehelfsbelehrung geachtet und ein rechtlicher Rat eingeholt werden. Keine Anerkennung zu erhalten ist jedoch nicht das Ende der Welt.

Was wenn nur teilweise Anerkennung dem Elektriker gewährt wurde?

Befindet sich der Elektriker bereits in Deutschland und darf er hier arbeiten, kann er auch ohne eine Anerkennung seinen Beruf ausüben. Wurde eine teilweise Anerkennung gewährt, bleibt die Möglichkeit einer Anpassungsqualifizierung.

Befindet sich der Betreffende nicht in Deutschland, kann er jedoch für die Anpassungsqualifizierung einreisen. Selbst eine teilweise Anerkennung hat den Vorteil, dass damit Arbeitgeber in der Lage sind, die bestehende Qualifikation besser zu verstehen. Auch erleichtert dies, eine Weiterbildung zu machen, die dann eine ausreichende Qualifikation mit sich bringt.

Das Verfahren für Spätaussiedler

Für Spätaussiedler bieten sich zwei Verfahren zur Anerkennung an. Das ist einmal das hier beschrieben Verfahren. Zum anderen kann auch das Verfahren nach §10 BVFG, dem Bundesvertriebenengesetz, gewählt werden. Dies gibt eine weitere Möglichkeit, eine Anerkennung zu erhalten, wenn das hier vorgestellte Verfahren keinen Erfolg hat.

Teilweise Ausbildung im Ausland

Wird ein bestehender Berufsabschluss aus dem Ausland in Deutschland nicht oder nur teilweise Anerkannt, gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung auch im Ausland zu absolvieren. Diese sollte in einem standardisierten Verfahren in Deutschland anerkannt sein. Dafür bieten sich zum Beispiel diese Möglichkeiten an:

  • Das EuroSkill-plus-Verfahren: Hierfür können Auszubildende in Großbritannien, Italien, Spanien und Tschechien Auslandspraktika ablegen, die in Deutschland anerkannt werden. Diese haben eine Dauer von 4 Wochen und stehen in Plymouth in Großbritannien, Brescia in Italien, Barcelona in Spanien und Strakonice in Tschechien zur Verfügung.
  • Auslandspraktika nach dem Europassistent-Verfahren: Diese dauern 3 Wochen und lassen sich hier finden.

Anpassungslehrgänge stehen oft am Ende eines Anerkennungsverfahrens. Damit können ausländische Fachkräfte all das lernen, was sie zur Erfüllung der deutschen Anforderungen wissen müssen.

Die Lehrgänge schließen Lücken, die in der Berufsausbildung bestehen, und sie machen die verschiedenen Teilnehmer mit den Vorschriften und Normen vertraut, die in Deutschland für den jeweiligen Beruf einschlägig sind. Für die Elektrotechnik werden hier sowohl praktische, als auch theoretische Kenntnisse vermittelt.

Anpassungsqualifikationen werden inzwischen auch als Online-Kurse angeboten. Damit ist es einfacher, an ihnen teilzunehmen und sich mit den Normen, den Bestimmungen und den geltenden Sicherheitsvorschriften vertraut zu machen.

Für einen bestandenen Lehrgang gibt es ein Zertifikat, das die Teilnahme und das erworbene Wissen bestätigen. Damit ist es leichter, ein Anerkennungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen.

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