Zeitarbeit

Die Definitionen der Arbeitnehmerüberlassung – Leiharbeit vs. Subunternehmen

Wer auf dem Markt bestehen möchte, muss flexibel sein. Ist die Auftragslage niedrig, rechnen sich Lohnkosten für eine große Belegschaft nicht. Wenn dann die Auftragslage aber überraschend ansteigt, dann muss es eine Möglichkeit geben, die Belegschaft sofort auszuweiten. Diese Flexibilität in der Personalplanung besteht heutzutage dank der Leiharbeit. Es gibt aber auch eine Alternative und das sind die Subunternehmer. Schauen wir uns einmal an, was der Unterschied zwischen beiden ist und wie sich die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gegenüber der verdeckten Zeitarbeit abgrenzt.

Was ist Zeitarbeit?

In einer globalisierten Welt ist der Kostendruck von den Unternehmen immer deutlicher zu spüren. In dieser Welt ist es die Zeitarbeit, die einem Betrieb die Möglichkeit eröffnet, auf diesen Kostendruck gemäß der bestehenden Auftragslage zu antworten. Ganz einfach ausgedrückt, eine kleine Stammbelegschaft hält den Laden am Laufen, während die Zeitarbeiter zur Verfügung stehen, sobald die Auftragsbücher sich füllen.

Die Arbeitnehmerüberlassung kann eine taktische oder eine strategische Lösung für das Unternehmen darstellen. Als taktische Lösung ermöglicht sie es, einem Unternehmen mit relativ stabiler Auftragslage typische Personalschwankungen auszugleichen. Ein Arbeitnehmer hat zu einem ungünstigen Zeitpunkt seinen Familienurlaub geplant? Ein Zeitarbeiter springt ein. Die Sekretärin ist vorübergehend erkrankt, eine Leiharbeiterin übernimmt für sie bis zur Gesundung. Das erleichtert das Personalmanagement im täglichen Betrieb.

Dann sind da aber auch die Unternehmen, bei denen von vollen Auftragsbüchern zu weniger Kundschaft alles möglich ist. Hier ist die Stammbelegschaft tatsächlich kleiner als es für den Höchstbetrieb nötig ist, um die Kosten für die Löhne auf einem erträglichen Minimum zu halten. Sobald jedoch Arbeitskräfte gebraucht werden, weil die Aufträge nur so hereinströmen, sind es die Leiharbeiter, die nun einspringen. Ihre Gehälter lassen sich leicht über die neuen Aufträge hereinwirtschaften, so dass jeder gewinnt.

Zeitarbeit – Lösung gegen Personalmangel?

Besonders qualifizierte Fachkräfte sind nur  schwer zu finden. Sobald diese für eine bestimmte Tätigkeit gebraucht werden, lassen sie sich über eine Leihfirma anfordern. Die damit oft verbundenen höheren Lohnkosten lassen sich leicht mit den Einsparungen rechtfertigen, die in dem Zeitraum erfolgen, in dem diese Fachkompetenz nicht gebraucht wird und dafür auch kein Lohn bezahlt werden muss.

Damit ist die Arbeitnehmerüberlassung die Lösung für eine ganze Reihe von Problemen. Die bestehende Personaldecke lässt sich gezielt ergänzen, wenn es der alltägliche Betrieb erfordert. Es lassen sich Spitzen in der Auftragslage bedienen und es stehen Fachkräfte, zum Beispiel als Zeitarbeit Ingenieur, genau dann bereit, wenn diese benötigt werden.

Die Personalplanung ist damit vereinfacht und lässt sich effizienter gestalten. Vor allem aber ist sie damit ebenso dynamisch möglich, wie es die Bedingungen am Markt verlangen. Das hilft den Unternehmen, sich zukunftsfähig zu platzieren.

Die verdeckte Leiharbeit

Von der eigentlichen Leiharbeit, zum Beispiel von einer Top Zeitarbeit GmbH vermittelt, muss die sogenannte „verdeckte Leiharbeit“ abgegrenzt werden. Diese Form der Leiharbeit verstößt gegen geltendes Recht und ist damit in jedem Fall unbedingt zu vermeiden.

Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn damit eine von drei Bedingungen erfüllt wird. Das beginnt damit, dass das verleihende Unternehmen über keine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, Arbeitskräfte gewerbsmäßig zu verleihen. Das heißt, hier sollte das Verleihunternehmen unbedingt zuerst einmal überprüft werden. Hat keine ordnungsgemäße Beantragung zur Arbeitnehmerüberlassung, um eine Erlaubnis zu erhalten, stattgefunden, lässt sich das über die BA erfahren.

Zweitens darf kein Werkvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung genutzt werden. Dieser wird in diesem Zusammenhang missbräuchlich angewendet, um den Sozialschutz, der dem Arbeitnehmer zusteht, zu umgehen.

Schlussendlich darf die Tätigkeit des Arbeitnehmers auch nicht als selbstständige Tätigkeit angegeben werden. Dies geschieht gewöhnlich, um die Lohnabgaben und die Formalien, die mit der Arbeit verbunden sind, auszuhebeln.

Die gewerbsmäßige Zeitarbeit

Im Gegensatz dazu steht die gewerbsmäßige Zeitarbeit von einem Verleihunternehmen mit Erlaubnis. Im Rahmen dessen werden Leiharbeiter bei entweder ganz oder zumindest überwiegend wechselnden Entleihern als Arbeitskräfte angestellt. Das heißt, das Personal arbeitet vor allem bei Dritten und diese Dritte wechseln regelmäßig.

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist dagegen nicht gewerbsmäßig, wenn die Leiharbeiter vor allem im Unternehmen des Verleihers selbst ihre Arbeit verrichten. Die Arbeit im Unternehmen eines Dritten bilden hier die Ausnahme, nicht die Regel.

Die Dreiecksbeziehung

Es liegt in der Natur der gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, dass hier eine Dreiecksbeziehung zwischen dem Leiharbeitnehmer, der Leiharbeitsfirma und dem Entleihunternehmen vorliegt. Diese bringt ihre eigenen Rechte und Pflichten mit sich.

 

Zwischen dem Leiharbeitnehmer und der Leiharbeitsfirma liegt ein regulärer Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsvertrag vor. Der Leiharbeitnehmer ist dabei bei der Leiharbeitsfirma angestellt. In diesem Verhältnis besitzt der Leiharbeitnehmer über die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten, wie jeder andere Arbeitnehmer in jedem anderen Arbeitsverhältnis.

Die disziplinarische Weisungsbefugnis über den Leiharbeiter besteht bei der Leiharbeitsfirma. Das heißt, es ist dieses Unternehmen, das dafür verantwortlich ist, dass der Leiharbeiter die Arbeit zur rechten Zeit am rechten Ort erbringt.

zeitarbeit

Zwischen dem Leiharbeiter und dem Entleiher besteht der Anspruch des Entleihunternehmens darauf, dass der Leiharbeiter die Arbeit fachlich richtig erbringt. Das heißt, hier geht es darum, dass die rechte Arbeit geleistet wird. Dafür besitzt das Entleihunternehmen die sogenannte fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem Leiharbeiter.

Zwischen dem Entleiher und der Leiharbeitsfirma in der Nähe besteht ein Vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen beiden regelt. Deser Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bestimmt die Arbeitszeit, sowie die konkrete Tätigkeit. Dazu kommt der Preis bzw. der Satz für die Stundenverrechnung. Darüber hinaus erhält die Leiharbeitsfirma einen Rechnungsbetrag für die Entleihung der Arbeitskräfte.

Weitere Arbeitnehmerüberlassung Voraussetzungen

Die Leiharbeit muss im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen. Das heißt, es muss eine Tätigkeit vorliegen, bei der es darum geht, Waren oder Dienstleistungen auf einem spezifischen Markt zur Verfügung zu stellen. Als wirtschaftliche Arbeitnehmerüberlassung gelten auch gemeinnützige Überlassungen und konzerninterne Leiharbeit.

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung muss von vorübergehender Dauer sein. Derzeit gilt, dass Leiharbeiter vom Entleiher für ein maximum von 18 aufeinanderfolgender Monate überlassen werden können. Diese Höchstdauer lässt sich jedoch per Tarifvertrag auch anders regeln. Von dieser Möglichkeit wurde oftmals Gebrauch gemacht.

Für die Zeitarbeit wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genutzt. Dieser muss den Vorgaben des AÜG, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, folgen. Dazu gehört, dass der Vertrag die Bedingungen der Überlassung transparent regelt, so dass es keine Überraschungen für eine der Parteien gibt.

Weiterhin ist, wie hier bereits mehrfach angesprochen, auf eine Gleichbehandlung der Leiharbeiter im Vergleich zur Stammbelegschaft zu achten. Dazu kommen Tarifverträge, in denen oft von diesem Grundsatz des Equal Pay und Equal Treatment abgewichen wird.

Im Wesentlichen bedeutet die Gleichbehandlung jedoch, dass Leiharbeiter das gleiche Arbeitsentgelt, die gleiche Arbeitszeit, den gleichen Urlaub und die gleuchen Zuschläge erhalten. Dazu kommt auch der Zugang zu gemeinschaftlichen Einrichtungen. Dies schließt Verpflegungsleistungen ebenso mit ein, wie Beförderungsmittel. Nicht darunter fallen Rabatte für Mitarbeiter und die betriebliche Altersversorge. Aber auch hier gilt, dass Tarifverträge davon abweichen können.

Die Abgrenzung zu Subunternehmen

Theoretisch kann ein Unternehmen ebenfalls über die Nutzung eines Subunternehmens eine gewisse Flexibilität in der Personalplanung erhalten. In der Praxis jedoch sieht das ganze ein wenig anders aus.

Bei der Leiharbeit überlässt das Verleihunternehmen seine Arbeitskräfte dem Entleiher für einen bestimmten Zeitraum. Diese arbeiten dann in den Entleihunternehmen, als ob sie zu dessen Belegschaft gehören. Ein Subunternehmen dagegen setzt in einem ähnlichen Fall seine eigenen Mitarbeiter an dem Auftragsort, zum Beispiel einem anderen Unternehmen, ein. Der Arbeiter selbst setzt als Leiharbeiter seine Arbeitskraft für das dritte Unternehmen ein. Bei einem Subunternehmen dagegen arbeitet er weiter für seinen Stammbetrieb, nur dass dieser Stammbetrieb einen Auftrag in dem dritten Unternehmen übernimmt.

Zeitarbeit - Subunternehmen - Unterschiede

Der Leiharbeitnehmer unterliegt den Weisungen und der Fachaufsicht des Entleihbetriebes und ist in die Abläufe ebenso integriert, wie jeder andere Arbeiter der Belegschaft.
Alle hergestellten Produkte, Dienstleistungen oder Zwischenergebnisse des Arbeitnehmers lassen sich nicht von den anderen Produkten, Dienstleistungen oder Zwischenergebnissen des Entleihunternehmens unterscheiden bzw. weichen nicht von diesen ab und sie sind diesem zuzuschreiben.
Die Arbeit wird mit dem Material und den Werkzeugen ausgeführt, die der Entleiher zur Verfügung stellt.
Der Verleiher selbst haftet nicht dafür, dass die Arbeitsleistung erfolgreich ist.

Liegt einer dieser Punkte vor, dann handelt es sich um Leiharbeit. Liegt keiner dieser Punkte vor, dann wurde ein Subunternehmen mit der Fertigstellung eines Projektes beauftragt.

Ein Subunternehmen:

Für eine Zeitarbeit Vermittlung gilt dagegen:

Kommt es bei der Arbeit zu Mängeln, kann bei einem Subunternehmen deren Beseitigung verlangt werden. Hier ist es besonders angeraten, bereits im Vorhinein klarzustellen, was als fertiges Endprodukt genau erwartet wird. Dazu können Baupläne, Leistungsverzeichnisse und dergleichen verwendet werden.

Während Subunternehmen nicht direkt die Menge des verfügbaren Personals beeinflussen, sind sie doch in der Lage, bei der Bewältigung von Auftragsspitzen Unterstützung zu leisten. Dafür können sie mit ihrem Personal und besonders ihren Fachkräften Teile der Aufträge ausführen, so dass für die Gesamtbewältigung weniger Personal durch das eigene Unternehmen benötigt wird.

Projektbezogene Spezialisten, die sich so über Subunternehmen ins Haus holen lassen, bieten einen großen Vorteil im Wettbewerb. Darüber hinaus bieten diese neuen Spezialisten die Möglichkeit, neue Fachbereiche anzubieten bzw. den Kernbereich des eigenen Geschäftes auszubauen.

Durch die Zeitnahe Bereitstellung von Fachpersonal durch Subunternehmen lassen sich langfristig Kosten in Form von Lohn- und Nebenkosten sparen. Darüber hinaus bleiben diese Spezialisten in ihrem Fachbereich tätig, gewinnen ständig aus verschiedenen Unternehmen an Erfahrung und stellen damit einen besonders attraktiven Bereich des Fachpersonals dar.

Fazit:

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung beschreibt das Zurverfügungstellen von Leiharbeitern an einen Entleihbetrieb, wenn dieser über einen gesteigerten Bedarf an Personal verfügt. Das erhöht die Effizienz im Entleihbetrieb und ermöglicht eine bessere Personalplanung.

Eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht vor, wenn der Verleihbetrieb über keine Erlaubnis dafür verfügt. Ebenso ist sie nicht gegeben, wenn mit Werkverträgen gearbeitet oder die Arbeitsleistung als selbstständige Arbeit ausgegeben wird.

Ebenfalls von der Leiharbeit ist die Bestellung eines Subunternehmers abzugrenzen. Dieser unterstützt den Besteller durch sein Personal, das jedoch unter der Fachaufsicht des Subunternehmens verbleibt. Damit liegt ebenfalls keine Entleihung von Arbeitskräften vor.

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