Werkverträge mit Subunternehmern aus Osteuropa
Haben Sie einen größeren Auftrag den Sie selbständig oder direkt durch einen osteuropäischen Nachunternehmer abwickeln wollen? Dann bietet sich ein Werkvertrag an.
Im Bauhauptgewerbe sind Werkverträge die einzige legale Möglichkeit der Beschäftigung osteuropäische Nachunternehmer, da eine Arbeitnehmerüberlassung in dieser Branche traditionell in Deutschland verboten ist.
Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der ein Auftragnehmer verpflichtet ist, eine bestimmte Arbeit gegen Bezahlung zu erbringen. Im Gegenzug dazu ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dabei kann es sich um die Herstellung eines Produkts, die Erbringung einer Dienstleistung oder die Durchführung eines Bauvorhabens handeln. Ein Werkvertrag zeichnet sich vor allem durch den Erfolg geschuldeten Unternehmenserfolg aus und unterscheidet sich somit vom Dienstvertrag. Es ist wichtig, dass die Parteien ihre Pflichten und Rechte klar definieren und festlegen, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Eine klare Definition des Werks sowie der genauen Umstände und Bedingungen sind daher unerlässlich für einen erfolgreichen Abschluss des Werkvertrags. Erfahren Sie, wie man die Werkverträge richtig abrechnet >>>
Ihre Vorteile
Klare Leistungsdefinition
Festpreis Garantie
Risikominimierung
Bestandteile eines Werkvertrages mit osteuropäischen Subunternehmern
Im Werkvertrag mit osteuropäischen Nachunternehmern werden üblicherweise die spezifischen Bedingungen und Vereinbarungen festgelegt, die für die Erbringung des vereinbarten Werks oder der Dienstleistung gelten. Diese Vereinbarungen können je nach Art des Projekts, der Branche und den individuellen Anforderungen variieren. Hier sind einige typische Bestandteile, die in einem Werkvertrag mit osteuropäischen Nachunternehmern vereinbart werden können:
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen oder des zu erstellenden Werks, einschließlich Umfang, Qualität, Zeitrahmen und Lieferbedingungen.
Festlegung des vereinbarten Preises für die erbrachten Leistungen sowie der Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen, Zahlungsfristen und Währung.
Klärung der Rechte und Pflichten sowohl des Hauptauftragnehmers als auch des Nachunternehmers, einschließlich Verantwortlichkeiten, Haftung, Gewährleistung und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Bestimmung des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Festlegung der Arbeitszeiten, Arbeitsorte und gegebenenfalls Reisekosten oder -bedingungen, insbesondere wenn der Nachunternehmer aus dem Ausland kommt
Spezifizierung der Qualitätsstandards und -anforderungen, die vom Nachunternehmer eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Erwartungen entspricht.
Vereinbarung über die Kommunikationskanäle, Berichterstattungsverfahren und regelmäßigen Updates während des Projekts, um den Fortschritt zu verfolgen und Probleme frühzeitig zu erkennen.
Festlegung des Verfahrens für Änderungen am Projektumfang oder zusätzliche Leistungen sowie entsprechende Vereinbarungen über zusätzliche Kosten oder Zeitrahmen.
Rechtssichere Werkverträge
Als internationaler Personaldienstleister, bieten wir unsere Unterstützung bei der Erstellung von Werkverträgen. Wir kennen uns mit einer Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen in den Partnerländern besten aus und können Sie zur rechtssicheren und klar definierten Werkverträge beraten. Unsere Services:
- Beratung zur Vertragsart
- Bedarfsanalyse
- Entwicklung der Vertragsstruktur
- Internationales Recht & Compliance
- Vermittlung von Personal
- Risikomanagement
- AÜG und lokale Vorschriften
Branchen
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Maurer
Häufig gestellte Fragen
Prinzipiell kommen für die Abrechnung von Werkverträgen folgende Modelle in Betracht:
• Einheitspreis
• Pauschalpreis
• auf Stundenlohnbasis
Bei der Abrechnung nach einem Einheitspreis werden die Positionen, die für die Durchführung des Werkvertrags notwendig sind, aufgelistet und für jede Position wird ein bestimmter Preis festgelegt.