Werkverträge mit Subunternehmern aus Osteuropa

Haben Sie einen größeren Auftrag den Sie selbständig oder direkt durch einen osteuropäischen Nachunternehmer abwickeln wollen? Dann bietet sich ein Werkvertrag an. 

Im Bauhauptgewerbe sind Werkverträge die einzige legale Möglichkeit der Beschäftigung osteuropäische Nachunternehmer, da eine Arbeitnehmerüberlassung in dieser Branche traditionell in Deutschland verboten ist.

Subunternehmer EU

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der ein Auftragnehmer verpflichtet ist, eine bestimmte Arbeit gegen Bezahlung zu erbringen. Im Gegenzug dazu ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dabei kann es sich um die Herstellung eines Produkts, die Erbringung einer Dienstleistung oder die Durchführung eines Bauvorhabens handeln. Ein Werkvertrag zeichnet sich vor allem durch den Erfolg geschuldeten Unternehmenserfolg aus und unterscheidet sich somit vom Dienstvertrag. Es ist wichtig, dass die Parteien ihre Pflichten und Rechte klar definieren und festlegen, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Eine klare Definition des Werks sowie der genauen Umstände und Bedingungen sind daher unerlässlich für einen erfolgreichen Abschluss des Werkvertrags.  Erfahren Sie, wie man die Werkverträge richtig abrechnet >>>

Ihre Vorteile

Klare Leistungsdefinition

Klare Definition von Leistungen oder dem Werk. Konzentration auf das Endprodukt oder die erbrachte Dienstleistung.

Festpreis Garantie

Kosten für die Dienstleistung werden festgelegt, es gibt keine unerwarteten Kostensteigerungen.

Risikominimierung

Festlegung von Leistungen, Preis und Zeitrahmen können Risiken für beide Seiten minimiert werden.
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Bestandteile eines Werkvertrages mit osteuropäischen Subunternehmern

Im Werkvertrag mit osteuropäischen Nachunternehmern werden üblicherweise die spezifischen Bedingungen und Vereinbarungen festgelegt, die für die Erbringung des vereinbarten Werks oder der Dienstleistung gelten. Diese Vereinbarungen können je nach Art des Projekts, der Branche und den individuellen Anforderungen variieren. Hier sind einige typische Bestandteile, die in einem Werkvertrag mit osteuropäischen Nachunternehmern vereinbart werden können:

Leistungsbeschreibung:
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen oder des zu erstellenden Werks, einschließlich Umfang, Qualität, Zeitrahmen und Lieferbedingungen.
Preis und Zahlungsbedingungen:
Festlegung des vereinbarten Preises für die erbrachten Leistungen sowie der Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen, Zahlungsfristen und Währung.
Rechte und Pflichten:
Klärung der Rechte und Pflichten sowohl des Hauptauftragnehmers als auch des Nachunternehmers, einschließlich Verantwortlichkeiten, Haftung, Gewährleistung und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Geltendes Recht und Gerichtsstand:
Bestimmung des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Arbeitszeiten und -ort:
Festlegung der Arbeitszeiten, Arbeitsorte und gegebenenfalls Reisekosten oder -bedingungen, insbesondere wenn der Nachunternehmer aus dem Ausland kommt
Qualitätsstandards:
Spezifizierung der Qualitätsstandards und -anforderungen, die vom Nachunternehmer eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Erwartungen entspricht.
Kommunikation und Berichterstattung:
Vereinbarung über die Kommunikationskanäle, Berichterstattungsverfahren und regelmäßigen Updates während des Projekts, um den Fortschritt zu verfolgen und Probleme frühzeitig zu erkennen.
Änderungen und Zusatzleistungen:
Festlegung des Verfahrens für Änderungen am Projektumfang oder zusätzliche Leistungen sowie entsprechende Vereinbarungen über zusätzliche Kosten oder Zeitrahmen.
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Unser Service für Sie

Rechtssichere Werkverträge

Als internationaler Personaldienstleister, bieten wir unsere Unterstützung bei der Erstellung von Werkverträgen. Wir kennen uns  mit einer Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen in den Partnerländern besten aus und können Sie zur rechtssicheren und klar definierten Werkverträge beraten. Unsere Services:

Branchen

Weltweite Aufträge

Wir vermitteln Subunternehmer
aus wichtigsten Branchen

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich kann das anwendbare Recht im Vertrag festgelegt werden. Ohne Festlegung gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem der Subunternehmer seine Leistung erbringt. Es empfiehlt sich aber, dies klar zu regeln und eventuell auf EU-Verordnungen oder internationales Handelsrecht Bezug zu nehmen.
Es ist empfehlenswert, Verträge in der Muttersprache beider Vertragsparteien aufzusetzen oder zumindest in einer gemeinsamen Geschäftssprache wie Englisch, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Mängelansprüche sollten im Vertrag klar festgelegt werden, inklusive Fristen für die Mängelrüge, Nachbesserungspflichten und ggf. Strafzahlungen oder Rücktrittsrechte.
Die Umsatzsteuerregelung ist je nach Land unterschiedlich. Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU ist oft das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.
Subunternehmer sollten idealerweise eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die bei der Erbringung der Leistung entstehen könnten. Gegebenenfalls sind weitere spezielle Versicherungen notwendig.
Mögliche Abrechnungsmodelle beim Werkvertrag
Prinzipiell kommen für die Abrechnung von Werkverträgen folgende Modelle in Betracht:
• Einheitspreis
• Pauschalpreis
• auf Stundenlohnbasis
Bei der Abrechnung nach einem Einheitspreis werden die Positionen, die für die Durchführung des Werkvertrags notwendig sind, aufgelistet und für jede Position wird ein bestimmter Preis festgelegt.
Je nach Vertragswert und Risiko können Sicherheitsleistungen wie Bankbürgschaften oder Garantien vereinbart werden, um die Erfüllung des Vertrags abzusichern.
Der Zahlungsplan sollte an Meilensteine gebunden sein und Teilzahlungen nach Abnahme definierter Werkteile vorsehen. Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen sollten klar geregelt sein.
Subunternehmen müssen die Arbeits- und Sozialstandards des Landes einhalten, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Dies schließt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Sicherheitsvorschriften ein.
Die Konsequenzen sollten im Vertrag festgelegt werden, z.B. Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche oder die Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag.
Die Kündigungsmodalitäten sollten im Vertrag festgehalten werden, inklusive der Kündigungsfristen und der Regelungen zur Abwicklung laufender Arbeiten sowie zur Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen.
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